Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 57. (57e)

XVIII  Systematisches  Register.

8  491.  Unterliegt  dlese  Gestimmung  der  Parteidlspositlon,
oder  ist  9  zwingender  Natur?  heißt  „neue  Ansprüche
erheben“?  220.  In  der  9  uraoln  erhobenen  neuen  klägerischen
  Ansprüchen  gegenüber,  Kraist=  6  Geliendmachung  neuer
Kompensationsansprüche  nicht  Platz.  2

§  539.  Ist  die  Beschwerde  aus  Wi#em  8  stets  nach  §  540
Abs.  4  zu  behandeln  216.

bs.  Zur  Frage  der  Erla  sung  von  Versäumnißurthellen
  in  eri  ur  Fragen
8§  592.  Nach  Auflösung  der  3.  durch  den  Tod  kann  die
Dichligtennerung  der  Ehe  durch  den  Staatsanwalt  nicht  mehr
betrieben  Werden-  360.
8  36,  637,  235,  239.  Dle  dwachliche  Zuständigkelt  der
Gerschte  Wi  vorausgüngigem  Zahlungs  besehl  gegen  den  theilwelse
  Widerspruch  erhoben,  bemißt  scch  nach  den  Umständen,  wie
sie  bei  Zustellung  des  Bahiungsbesehls  gelagert  waren.  234.
646.  Kaun  auch  in  Bezug  auf  einen  Fostenfestsetzungsbeschluß
  das  Zeugusß  der  Rechtskraft  nachgesucht  werden?  216
65,  Klage  auf  Erthellung  der  Voustreckungsklausel
au.  glnem  Usrs  wider  den  Erblasser  vor  Theilung  des  Nacha


§  693  Abs.  1.  Gegen  wen  richtet  sich  die  3wengs  vollstreckung
nach  dem  Tode  des  Schuldners?  insbesondere  bei  der  Pfändung
nach  Veorderu#gen?.  301

8  709.  Vbransfebungen  der  Rechtswirksamkeit  der  Verpfändung
  des  Anspruches  auf  Herausgabe  von  als  Cautlon  hlnterlegten
  Werthyaper=  .

2719ElneAnIchlußpihndnngiltgeseyltchohnc
Wirkiamteit  wenn  dle  frühere  Plandung  ungũltig  war.  Gesetzmäßigkeit
  der  ersten  Pfändung.

§5  736.  Kann  der  ng,  2  einer  Ehefrau,  welchem  deren
Illatenforderung  zur  Einziehung  überwiesen  ist,  das  Recht  auf
Sicherstellung  der  Illaten  —  Preuß.  Landr.  Thl.  II  Tit.  1  8255
—  gegen  den  Ehemann  seiner  Schuldnerin  ausüben?  382.

§  764.  Die  Unterlassung  des  Widerspruchs  eines  Gläubigers
gegen  den  im  Zwangsvolstreckungsverfahren  ergangenen  Theilungsplan
  hat  ichet  den  Ausschluß  des  Auspruches  des  ersteren  selbst
zur  Folge
§8  So8,  810,  730  Abs.  2.  Ueber  die  Zustellung  des  Arrestbefehls
  an  den  Schuldner  im  Auslande  bei  Arrest  in  Geldforderungen.
  97,  113.

B.  Konkursordnung  für  das  Deutsche  Reich.

.  Der  Gemeinschuldner  kann  in  einem  Rechtsstreit
wegen  elner  vom  Konkursverwalter  im  Prüfungstermn  bestrittenen
  Forderung  dem  Konkursverwalter  nicht  als  Nebeninterr’
  beltreten.  266.

iff.  2.  Berechnung  der  zegigen  Frist.  392.  §  26
finde  "l  2  auf  den  Fall  des  §  23  Ziff.  2  Anwendung,  sofern
le  anzufechtende  v.  en  an  nach  der  Zahlungseinstellung