XVIII Systematisches Register.
8 491. Unterliegt dlese Gestimmung der Parteidlspositlon,
oder ist 9 zwingender Natur? heißt „neue Ansprüche
erheben“? 220. In der 9 uraoln erhobenen neuen klägerischen
Ansprüchen gegenüber, Kraist= 6 Geliendmachung neuer
Kompensationsansprüche nicht Platz. 2
§ 539. Ist die Beschwerde aus Wi#em 8 stets nach § 540
Abs. 4 zu behandeln 216.
bs. Zur Frage der Erla sung von Versäumnißurthellen
in eri ur Fragen
8§ 592. Nach Auflösung der 3. durch den Tod kann die
Dichligtennerung der Ehe durch den Staatsanwalt nicht mehr
betrieben Werden- 360.
8 36, 637, 235, 239. Dle dwachliche Zuständigkelt der
Gerschte Wi vorausgüngigem Zahlungs besehl gegen den theilwelse
Widerspruch erhoben, bemißt scch nach den Umständen, wie
sie bei Zustellung des Bahiungsbesehls gelagert waren. 234.
646. Kaun auch in Bezug auf einen Fostenfestsetzungsbeschluß
das Zeugusß der Rechtskraft nachgesucht werden? 216
65, Klage auf Erthellung der Voustreckungsklausel
au. glnem Usrs wider den Erblasser vor Theilung des Nacha
§ 693 Abs. 1. Gegen wen richtet sich die 3wengs vollstreckung
nach dem Tode des Schuldners? insbesondere bei der Pfändung
nach Veorderu#gen?. 301
8 709. Vbransfebungen der Rechtswirksamkeit der Verpfändung
des Anspruches auf Herausgabe von als Cautlon hlnterlegten
Werthyaper= .
2719ElneAnIchlußpihndnngiltgeseyltchohnc
Wirkiamteit wenn dle frühere Plandung ungũltig war. Gesetzmäßigkeit
der ersten Pfändung.
§5 736. Kann der ng, 2 einer Ehefrau, welchem deren
Illatenforderung zur Einziehung überwiesen ist, das Recht auf
Sicherstellung der Illaten — Preuß. Landr. Thl. II Tit. 1 8255
— gegen den Ehemann seiner Schuldnerin ausüben? 382.
§ 764. Die Unterlassung des Widerspruchs eines Gläubigers
gegen den im Zwangsvolstreckungsverfahren ergangenen Theilungsplan
hat ichet den Ausschluß des Auspruches des ersteren selbst
zur Folge
§8 So8, 810, 730 Abs. 2. Ueber die Zustellung des Arrestbefehls
an den Schuldner im Auslande bei Arrest in Geldforderungen.
97, 113.
B. Konkursordnung für das Deutsche Reich.
. Der Gemeinschuldner kann in einem Rechtsstreit
wegen elner vom Konkursverwalter im Prüfungstermn bestrittenen
Forderung dem Konkursverwalter nicht als Nebeninterr’
beltreten. 266.
iff. 2. Berechnung der zegigen Frist. 392. § 26
finde "l 2 auf den Fall des § 23 Ziff. 2 Anwendung, sofern
le anzufechtende v. en an nach der Zahlungseinstellung