Bekanntmachung.
Es sind Zivilpersonen betroffen worden, welche Mehl und
andere Waren gestohlen und fortgetragen haben. Im Wieder—
holungsfalle werden diese Personen auf der Stelle erschossen
werden.
Die Ausgabe von Brotmehl für Bedürftige erfolgt allein
seitens der russischen Militärverwaltung an die städtische Mehlausgabestelle
bei Chr. Kullack am Marktplatze. Wer Bedarf an
Brotmehl hat, muß sich in der Zeit von 9—11 Uhr vormittags
eine Bescheinigung vom Bürgermeisteramt holen.
In dieser Nacht sind an zwei Stellen die russischen Telephonleitungen
zerschnitten worden. Für die Sicherheit dieser Leitungen
sind die betreffenden Hauseigentümer mit verantwortlich. Täter
sowie die betreffenden Hauseigentümer werden streug bestraft.
Allen Zivilpersonen mit Ausnahme derjenigen, welche Lebensmittel
auf Bescheinigung einholen, ist der Aufenthalt in den
Straßen der Stadt unbedingt verboten. Die Polizeiorgane
werden strengstens einschreiten.
Wehlau, den 9. September 1914.
Die Militärverwaltung des Kaiserlich Rusfischen Heerts.
Im Auftrage:
Der Bürgermeister.
Richard Scheffler.
Druck von C. A. Schefflet, Wehlau.