Metadata : Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.

 

Bekanntmachung.

Es  sind  Zivilpersonen  betroffen  worden,  welche  Mehl  und
andere  Waren  gestohlen  und  fortgetragen  haben.  Im  Wieder—
holungsfalle  werden  diese  Personen  auf  der  Stelle  erschossen
werden.

Die  Ausgabe  von  Brotmehl  für  Bedürftige  erfolgt  allein
seitens  der  russischen  Militärverwaltung  an  die  städtische  Mehlausgabestelle
  bei  Chr.  Kullack  am  Marktplatze.  Wer  Bedarf  an
Brotmehl  hat,  muß  sich  in  der  Zeit  von  9—11  Uhr  vormittags
eine  Bescheinigung  vom  Bürgermeisteramt  holen.

In  dieser  Nacht  sind  an  zwei  Stellen  die  russischen  Telephonleitungen
  zerschnitten  worden.  Für  die  Sicherheit  dieser  Leitungen
sind  die  betreffenden  Hauseigentümer  mit  verantwortlich.  Täter
sowie  die  betreffenden  Hauseigentümer  werden  streug  bestraft.

Allen  Zivilpersonen  mit  Ausnahme  derjenigen,  welche  Lebensmittel
  auf  Bescheinigung  einholen,  ist  der  Aufenthalt  in  den
Straßen  der  Stadt  unbedingt  verboten.  Die  Polizeiorgane
werden  strengstens  einschreiten.

Wehlau,  den  9.  September  1914.

Die  Militärverwaltung  des  Kaiserlich  Rusfischen  Heerts.
Im  Auftrage:

Der  Bürgermeister.
Richard  Scheffler.

 

Druck  von  C.  A.  Schefflet,  Wehlau.