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V. Darlehns-Amortisation und Rückzahlung.
. 34.
Der nach F. 32. angesammelte Fonds wird jährlich zwei Mal von sechs
zu sechs Monaten und zwar zum 2. Januar und 1. Juli zur Amortisation von
Brandenburgischen Pfandbriefen verwandt. Es muß hierbei der ganze jedesmal
disponible Fonds, soweit derselbe durch 25 theilbar ist, ausgeschüttet werden; der
durch 25 nicht theilbare Restbetrag kommt bei der nächsten Ausschüttung zur
Verwendung.
Die Amortisation selbst geschieht in der Art, daß die auf diese Weise
nur durch Baarzahlung zu tilgenden einzelnen Apoints durch das Loos bestimmt
und nach vorgängiger Kündigung (F. 35.) eingelöst werden. Diese Ausloosung
wird für jede Pfandbriefsserie (§. 20.) gesondert vorgenommen.
G. 35.
Hinsichtlich der Kündigung der Neuen Brandenburgischen Pfandbriefe
findet folgendes Verfahren statt:
a) Jede von dem Kreditinstitute ausgehende Aufkündigung von Pfandbriefen
muß, wenn der Einlösungstermin in Johannis eintreten soll, schon im
vorgängigen Monat Januar, und wenn derselbe in Weihnachten eintreten
soll, schon im vorgängigen Monat Juli durch die im H. 1. bezeichneten
öffentlichen Blätter * Kosten des Instituts öffentlich bekannt gemacht,
der Kündigungserlaß auch bei der Kasse des Instituts und an der Börse
von Berlin ausgehängt werden.
In dem Erlasse muß der gekündigte Pfandbrief nach der Serie,
der Nummer und dem Betrage bezeichnet, der Fälligkeitstermin des Ka-
pitals angegeben, die Aufforderung zur Einlieferung des Pfandbriefs
nebst den dazu gehörigen noch nicht fälligen Kupons und Talons zu
diesem Fälligkeitstermine enthalten und die Rechtsfolge der Unterlassung
dahin vorbestimmt sein, daß der säumige Inhaber mit den in dem Pfand-
briefe ausgedrückten Rechten präkludirt und mit seinen Ansprüchen auf
die bei dem Kreditinstitute zu deponirende Baar-Valuta werde verwiesen
werden.
Mit den Kapitalbriefen müssen auch entsprechende Zinskupons — soweit
diese voraus gereicht und noch nicht fällig sind, sowie die Talons —
zurückgeliefert werden) für nicht zurückgelieferte Kupons wird der gleiche
Betrag am Kapitale gekürzt, um weiterhin zur Einlösung dieser fehlenden
Kupons verwendet zu werden.
c) Wenn der gekündigte Pfandbrief im Fälligkeitstermine und längstens bis
zum 1. August — Falls er für Johannis — und bezüglich 1. Februar —
Falls er für Weihnachten gekündigt war — nicht eingeliefert worden ist,
so hat die Direktion die baare Valuta auf Gefahr und Kosten des
säumigen Pfandbriefsinhabers zu ihrem Depositorium zu veranschaffen
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