Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 1098 — 
Schema zu den Obligationen der Provinz Posen. 
Provinz Posen. 
Obligation der Provinz Posen 
Serie IHI. 
Liltr.. l. 
über 
. . .. . . .. Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unten bestätigten Beschlusses des fünfzehnten 
Provinziallandtages der Provinz Posen vom n6. Oktober 1868. wegen Auf- 
nahme einer Schuld von 1,000,000 Thaler bekennt sich die provinzialständische 
Kommission für die Anleihe der Provinz Posen Namens genannker Propinz 
durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare 
Schuldverschreibung zu einer Schuld von . . . . . . . . .. Thalern Preußisch Kurant, 
welcher Betrag an die Provinz Posen baar bezahlt worden und mit fünf 
Pvrozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1,000,000 Thaler geschieht 
vom Jahre 1871. ab aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von 
wenigstens Einem Prozente jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten 
Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schushverschrebußgen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1873. ab in dem 
Monate September jeden Jahres. Die Provinz behält sich jedoch das Recht 
vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmt- 
liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, 
sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer 
Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück- 
zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt 
sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in den Amts- 
blättern der Königlichen Regierungen zu Posen und Bremberg, der Berliner 
Börsenzeitung, der Posener Zeitung, dem Laeiennik Dboznanski und dem Staats. 
anzeiger. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem werzinft. 
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