Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr. 7520.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer 
Eisenbahn von Dillenburg in das Scheldethal bis zur eisernen Hand mit 
einer Abzweigung in das Eibacher Scheldethal bis zum Nikolaus-Stollen 
der Grube Königszug von Seiten der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft, 
sowie einen Nachtrag zum Statute der letzteren. Vom 20. September 1869. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ##c. 
Nachdem die Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft in der Generalversamm- 
lung ihrer Aktionaire vom 30. Juni 1869. beschlossen hat, ihr Unternehmen auf 
den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Dillenburg in das Scheldethal bis 
zur eisernen Hand mit einer Abzweigung in das Eibacher Scheldethal bis zum 
Nikolaus-Stollen der Grube Königszug auszudehnen, und von ihrer hierzu be- 
vollmächtigten Direktion der anliegende Nachtrag zu ihrem Statute aufgestellt 
worden ist, wollen Wir der genannten Gesellschaft zu der vorbezeichneten Aus- 
dehnung ihres Unternehmens die landesherrliche Genehmigung ertheilen, auch den 
Statutnachtrag hierdurch bestätigen. 
Zugleich bestimmen Wir, daß auf das neue Unternehmen der Cöln-Min- 
dener Eisenbahngesellschaft die in dem Gesetze vom 3. November 1838. enthal- 
tenen Vorschriften über die Expropriation und das Recht zur vorübergehenden 
Benutzung fremder Grundstücke nach Maaßgabe der Verordnung vom 19. August 
1867. Anwendung finden sollen. 
Die gegenwärtige Urkunde nebst dem Statutnachtrage ist durch die Gesetz- 
Sammlung zu veröffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 20. September 1869. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. 
(r. 7520) Nach.
	        
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