Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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kannt gemacht. Sind beide Theile mit dem Resultate einverstanden, so hat es 
dabei sein Bewenden und wird die Deichrolle demgemäß berichtigt. Andernfalls 
werden die Akten der Regierung zu Frankfurt zur Entscheidung über die Be- 
schwerde vorgelegt. Wenn die Beschwerde verworfen wird, treffen die Kosten 
derselben den Beschwerdeführer. Binnen vier Wochen nach erfolgter Bekannt- 
machung der Entscheidung ist Rekurs dagegen an den Minister für die landwirth- 
schaftlichen Angelegenheiten zulässig. Nch erfolgter Feststellung der Deichrolle 
ist dieselbe von der Regierung in Frankfurt a. d. O. auszufertigen und dem Deich- 
amte zuzustellen. Die Ausschreibung der Deichkassenbeiträge erfolgt vom Jahre 
1870. ab nach der neuen Deichrolle, und zwar bis zu ihrer endlichen Ausfertigung 
vorläufig und vorbehaltlich der Ausgleichung der etwa zu viel oder zu wenig 
gezahlten Beträge nach dem Entwurfe der Rolle. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 20. September 1869. 
Wilhelm. 
v. Selchow. 
An den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. 
  
(Fr. 7522.) Bekanntmachung, betreffend die Allerböchste Genehmigung der von der Nieder- 
rheinischen Güter-Assekuranzgesellschaft zu Wesel beschlossenen Abänderungen 
des Gesellschaftsstatats. Vom 20. September 1869. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 10. d. M. die 
in der notariellen Verhandlung vom 5. August 1869. von der hierzu bevollmäch-- 
tigten Direktion der Niederrheinischen Güter-Assekuranzgesellschaft zu Wesel ver- 
lautbarten Abänderungen des Gesellschaftsstatuts mit einer Maaßgabe zu geneh. 
migen geruht. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst den genehmigten Statutabänderungen wird 
durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf bekannt gemacht 
werden. 
Berlin, den 20. September 1869. 
Der Minister für Handel) Gewerbe und offentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Moser. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Oofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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