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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 62.
(Nr. 7523.) Allerhöchster Erlaß vom 4. September 1869., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
von Stralsund, im Kreise Franzburg des Regierungsbezirks Stralsund,
nach Probn.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise
Franzburg im Regierungsbezirk Stralsund beschlossenen Bau der Chaussee von
Stralsund nach Prohn genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Franz-
burg zur Ausführung des Baues das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
Materialien, sowie dem Neuvorpommerschen Kommunallandtage, welcher die
künftige Unterhaltung der Chaussee übernommen hat, das Recht zur Entnahme
der Ehaussee Umterhastungsmaterialien, beiden nach Maaßgabe der für die Staats-
Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will
Ich dem Neuvorpommmerschen Kommunallandtage, gegen Uebernahme der künf-
tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld- Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats--Chausseen von
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachte Soage zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 4. September 1869.
Wilhelm.
Zugleich für den Minister des Innern:
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister, den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern.
Jahrgang 1860. (XNr. 7528—7521.) 148 (Xr. 7521.)
Ausgegeben zu Berlin den 22. Oktober 1869.