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Der Wiesenverband ist der Oberaussicht des Staats unterworfen. Das
Aussichtsrecht wird in unterster Instanz von dem Königlichen Amte Osnabrück
und in den höheren Instanzen von der Landdrostei Osnabrück, beziehungsweise
von der künftigen an deren Stelle tretenden Landes-Polizeibehörde, und von dem
Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten nach Maaßgabe dieses
Statuts, übrigens in dem Umfange und mit den Befugnissen, welche den Auf-
sichtsbehörden den Landgemeinden gegenüber zustehen, ausgeübt.
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fol Aenderungen dieses Statuts können nur unter landesherrlicher Genehmigung
erfolgen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 27. September 1869.
(L. S.) Wilhelm.
v. Selchow. Leonhardt.
(Nr. 7530.) Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Bau und Betriceb einer
Zweigbahn von den Eisensteingruben und Kohlenzechen Neu: Essen II.,
Ludwig, Neu- Essen IV. und Langenbrahm über Station Heissen nach
den Werken und Bahnanlagen der Firma Jacobi, Hanicl K Huvssen bei
Oberhausen mit Anschlüssen an die Zechen Wolfsbank (neuer Schacht)
und Prosper durch die Rheinische Eisenbahngesellschaft, sowie einen Nach-
trag zu den Statuten der letzteren. Vom 14. Oktober 1869.
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c.
Nachdem die Rheinische Eisenbahngesellschaft in Folge Beschlusses der
Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 29. Mai 1869. den Ausbau und
Betrieb einer Zweigbahn von den Eisensteingruben und Kohlenzechen Neu= Essen II.,
Ludwig, Neu-Essen IV. und Langenbrahm über Station Heissen nach den Werken
und Bahnanlagen der Firma Jacobi, Haniel K Huyssen bei Oberhausen mit
Anschlüssen an die Zeche Wolfsbank (neuer Schacht) und an die Zeche Prosper,
sowie auch die Anlage der zur Erreichung des Zweckes dieser Zweigbahn eventuell
etwa weiter noch erforderlichen Anschlußbahnen an Zechen und gewerbliche Eta-
blissements beantragt hat, wollen Wir in Anerkennung der Vortheile, welche diese
Zweigbahn mit ihren Anschlüssen für die bergbaulichen, gewerblichen und Ja#
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