Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 1122 — 
S. 13. 
Der Wiesenverband ist der Oberaussicht des Staats unterworfen. Das 
Aussichtsrecht wird in unterster Instanz von dem Königlichen Amte Osnabrück 
und in den höheren Instanzen von der Landdrostei Osnabrück, beziehungsweise 
von der künftigen an deren Stelle tretenden Landes-Polizeibehörde, und von dem 
Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten nach Maaßgabe dieses 
Statuts, übrigens in dem Umfange und mit den Befugnissen, welche den Auf- 
sichtsbehörden den Landgemeinden gegenüber zustehen, ausgeübt. 
S. 14. 
fol Aenderungen dieses Statuts können nur unter landesherrlicher Genehmigung 
erfolgen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 27. September 1869. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Selchow. Leonhardt. 
(Nr. 7530.) Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Bau und Betriceb einer 
Zweigbahn von den Eisensteingruben und Kohlenzechen Neu: Essen II., 
Ludwig, Neu- Essen IV. und Langenbrahm über Station Heissen nach 
den Werken und Bahnanlagen der Firma Jacobi, Hanicl K Huvssen bei 
Oberhausen mit Anschlüssen an die Zechen Wolfsbank (neuer Schacht) 
und Prosper durch die Rheinische Eisenbahngesellschaft, sowie einen Nach- 
trag zu den Statuten der letzteren. Vom 14. Oktober 1869. 
2. *521] 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c. 
Nachdem die Rheinische Eisenbahngesellschaft in Folge Beschlusses der 
Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 29. Mai 1869. den Ausbau und 
Betrieb einer Zweigbahn von den Eisensteingruben und Kohlenzechen Neu= Essen II., 
Ludwig, Neu-Essen IV. und Langenbrahm über Station Heissen nach den Werken 
und Bahnanlagen der Firma Jacobi, Haniel K Huyssen bei Oberhausen mit 
Anschlüssen an die Zeche Wolfsbank (neuer Schacht) und an die Zeche Prosper, 
sowie auch die Anlage der zur Erreichung des Zweckes dieser Zweigbahn eventuell 
etwa weiter noch erforderlichen Anschlußbahnen an Zechen und gewerbliche Eta- 
blissements beantragt hat, wollen Wir in Anerkennung der Vortheile, welche diese 
Zweigbahn mit ihren Anschlüssen für die bergbaulichen, gewerblichen und Ja# 
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