Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

Nro.  19.
Regierungs-Blatt
fuͤr  das

Königreich  Württemberg.

 

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Freitag,  den  22.  April  1831.

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Inhalt.  W
Königl.  Dekrete.  K.  Verorduung,  die  NRevisson  des  organischen  Statuts  für  die  Universitét  Tübingen  vom
18.  Januar  1829  betresfend.

 

Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Königliche  Verordnung,
die  Revision  des  organischen  Statuts  für  dle  Universität  Tübingen  vom  18.  Janluar  1829  betreffend.

Wilheim,

von  Gottes.  Gnaden  König  von  Württemberg.

Wir  haben  Uns  bewogen  gefunden,  das  organische  Statut  für  die  Universität
  Tübingen  vom  18.  Januar  1829  nach  Maßgabe  der  inzwischen  gemachten.
Erfahrungen,  so  wie  mit  Rücksicht  auf  die  Uns  von  der  Kammer  der  Abgeordneten
vorgetragenen  Wünsche  in  einigen  Punkten  abzuändern.  6

Hiernach  verordnen  Wir,  nach  Anhörung  Unseres  Geheimenraths,  wie  folzt: