Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

1209 
  
  
  
Betrag 
- Einnahmee. für 
2. * 1870. 
68 
2 
I. Finanz-Ministerium. 
Domainen. 
1. Grundherrliche Hebungen und Hebungen von veräußerten 
Domainen-Objekten .. 1,741,172 
2. Domainen - Amortisations -Renten . . . . . . . .. . . . .. . . . . . 1,998,049 
3..Ertrag von Domainengrundstücken, Kapitalien und dem 
Bernsteinre 5/780,666 
4. Estungsrevenuen 32,590 
5. onstige vermischte Einnahhen 28,343 
Summe Kapitel 1 9,580,820 
2. Forsten 
I. Kon ............................................... 12,193,700 
2.9ebennutzungen.......·............................. 1,010,640 
3. Joo .... . . . . . 97,964 
4.Nebenbetriebs- Anstalten . . . . . . . .. 353,212 
5. i vermischte Einnahhmhen 143,834 
6.] Forst-Lehranstallen ... .. ... . .. .. .. 6,050 
Summe Kapitel 2. 13,805,400 
Dazu " " ...·.. 9,580,820 
Summe Kapitel 1. und 2. . . . . . 23,386,220 
Davon geht ab: 
Die dem Kronfideikommiß-Fonds durch das Gesetz vom 
17. Januar 1820. auf die Einkünfte der Domainen 
und Forsten angewiesne Rente von 2,500,000 Thalern, 
einschließlich 5.18,2110 Thaler Gold . . . . . . . . . . . . . . . . 2,573,099 
Bleiben 20,813,121 
3. Erlös aus Ablösungen von Domainen— 
Gefällen und aus dem Verkaufe von 
Domainen- und Forst-Grundstücken.. 860,000 
Summe Kapitel 3. für sich. 
  
  
(Nr. 7560.) 
 
	        
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