Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

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Armee-Verordnungs-Blatt.

Herausgegeben  vom  Kriegs-Ministerium.
8.  Jahrgang.  gerlin,  den  29.  März  1874.  Nr.  5

 

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Gedruckt  und  in  Kommission  bei  E.  S.  Mittler  &  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  Kochstraße  69.

 

Der  vierteljährliche  Pränumerationspreis  dieses  Blattes  beträgt  15  Sgr.  Abonnirt  kann  werden:  außerhalt  bei  den  Postanstalten
  und  bei  den  Buchhandlungen,  in  Berlin  bei  der  Expebdition,  Kochstraße  6
Bei  Letzterer  erfolgt  n  der  Verkauf  einzelner  Nummern  dieses  Blattes;  der  Preis  wee  richtet  *—  ach  der  Anzahl
der  Druckbogen;  jeder  Druckbogen  von  8  Seiten  wird  dabei  mit  2  Sgr.  5  alls  nicht  für  einzelne  Nummern  noch
besonders  eine  Preisermäßigung  festgesetzt  ist

 

Nr.  52.
Dislokation  der  reitenden  (Abthetlung  und  der  probdisorischen  Feld-  Abthellung  des  Westfälischen
e#lb-Artillerte-Regiments  Nr.  7,  Korps-Artillerie.
Au  den  Mir  gehaltenen  Vortrag  bestimme  Ich,  daß  nach  Beendigung  der  diesjährigen  Herbstübungen  die
reitende  Abtheilung  des  Westfälischen  Felr-Artillerie=  Regiments  Nr.  7,  Korps-  „Müüullebte  nach  Osnabrück  zu
verlegen  ist.  Gleichzei  itig  hat  die  provisorische  Feld-Abtheilung  desselben  Negiments  den  durch  Meine  Ordre

vom  24.  Oktober  1872  ihr  angewiesenen  Garnisonsort  Wesel  einzunehmen.  Das  Kriegs-Ministerium  hat
hiernach  das  Weitere  zu  veranlassen.

Berlin,  den  19.  Februar  1874.
Wilhelm.

v.  Kameke.
Berlin,  den  14.  März  1874.
Vorstehende  Allerhöchste  Kabinets-Ordre  wird  hiermit  zur  Kenntniß  der  Armee  gebracht.

Kriegs-Ministerium.
v.  Kameke.

An  das  Kriegs--Ministerium.

No.  239/3.  A.  I.  a.

Abänderung  des  §.  103  des  Geldbverpflegungs-Regl  ts  für  die  Truppen  im  Frieden.

uf  den  Mir  gehaltenen  Vortrag  genehmige  Ich,  daß  die  nach  §.  103  des  Reglements  über  die  Geldver.
flegung  der  Truppen  im  Frieden  zahlbare  Familien-Unterstützung  vom  1.  Januar  dieses  Jahres  ab  nach
Felennosn  Eien  gewährt  wird:

Sgr.  für  Oberfeuerwerker,  Feldwebel  und  Wachtmeiste

Vize-Feldwebel,  Vize-Wachtmeister,  Skmesten.  Stabshernisten  u.  Stabstrompeter;
Pertepeefähnriche;
Sergeanten  und  Feuerwerker  1.  Klasse;
.  Unteroffiziere  und  Feuerwerker  2.  Kissse,
Hantboisten  und  Trompcter;

 

 

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