Metadata : Bilder aus der letzten Kaiserzeit.

V.  Alfred  v.  Kiderlen-Wächter.

Schein  einer  Drohung  oder  Herausforderung  zu  vermeiden,
erhielten  die  bei  den  fremden  Mächten  beglaubigten
deutschen  Botschafter  und  Gesandten  Anweisung,  am  Tage
des  Einlaufens  des  Kriegsschiffes  in  Agadir  zu  erklären,
daß  die  deutsche  Regierung  nur  von  dem  Rechte,  ihre
Untertanen  ebenso  zu  schützen  wie  Frankreich  die  seinen,
Gebrauch  zu  machen  wünsche,  mithin  keinen  Landerwerb
im  Hinterlande  bezwecke“).

Die  französische  Presse  nahm  die  Nachricht  von  der
deutschen  Landung  in  Agadir,  die  wie  ein  Blitz  aus  heiterm
Himmel  einschlug,  zunächst  mit  verhaltnem  Grimm  auf.  Der
ziemlich  maßvolle  Ton  wurde  offenbar  von  der  Regierung
gewünscht  und  von  dem  Gefühl  bestimmt,  daß  die  rechtliche
Position  Frankreichs  unleugbar  erhebliche  Mängel  hatte.
In  Deutschland  dagegen  begrüßten  die  alldeutschen  Blätter
das  Ereignis  als  forsche  Tat,  die  unbedingt  zur  Aneignung
des  Susgebietes  führen  müßte.  Ein  deutsches  Protektorat
in  Südmarokhko  wäre  gleichbedeutend  mit  einer  Aufteilung
Marokkos  gewesen,  die  im  vollsten  Gegensatz  zu  der  bisherigen
  deutschen  Marokkopolitik  gestanden  und  zur  Folge
gehabt  hätte,  daß  Deutschland  wirtschaftlich  verlor,  was  es
im  übrigen  Marokko  besaß,  und  daß  es  die  Erwerbung  im
Süden  unter  militärisch  viel  ungünstigern  Umständen  behaupten
  mußte  als  die  Spanier  ihren  Besitz  im  Kifgebiet
und  die  Franzosen  ihren  im  ganzen  mittlern  Marokko.
Die  alldeulsche  Forderung  war  also  an  und  für  sich  unvernünftig,
  ganz  abgesehen  davon,  daß  sie  ohne  Krieg  wahrscheinlich
  nicht  durchzusetzen  gewesen  wäre.  Als  vor  Jahren
einmal  von  Casablanca  als  künftigem  deutschen  Stützpunkt

*)  Hiernach  ist  der  Vorwurf  des  Herrn  v.  Tirpitz,  daß  eine  englische  Frage  nach
dem  Zweck  der  Landung  wochenlang  unbeantwortet  geblieben  und  die  Rede  Lloyd  Georges
der  Gegenschlag  auf  Kiderlens  saloppe  Geschäftsbehandlung  gewesen  sei  („Erinnerungen“
S.  181  u.  185)  nicht  berechtigt.

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