V. Alfred v. Kiderlen-Wächter.
Schein einer Drohung oder Herausforderung zu vermeiden,
erhielten die bei den fremden Mächten beglaubigten
deutschen Botschafter und Gesandten Anweisung, am Tage
des Einlaufens des Kriegsschiffes in Agadir zu erklären,
daß die deutsche Regierung nur von dem Rechte, ihre
Untertanen ebenso zu schützen wie Frankreich die seinen,
Gebrauch zu machen wünsche, mithin keinen Landerwerb
im Hinterlande bezwecke“).
Die französische Presse nahm die Nachricht von der
deutschen Landung in Agadir, die wie ein Blitz aus heiterm
Himmel einschlug, zunächst mit verhaltnem Grimm auf. Der
ziemlich maßvolle Ton wurde offenbar von der Regierung
gewünscht und von dem Gefühl bestimmt, daß die rechtliche
Position Frankreichs unleugbar erhebliche Mängel hatte.
In Deutschland dagegen begrüßten die alldeutschen Blätter
das Ereignis als forsche Tat, die unbedingt zur Aneignung
des Susgebietes führen müßte. Ein deutsches Protektorat
in Südmarokhko wäre gleichbedeutend mit einer Aufteilung
Marokkos gewesen, die im vollsten Gegensatz zu der bisherigen
deutschen Marokkopolitik gestanden und zur Folge
gehabt hätte, daß Deutschland wirtschaftlich verlor, was es
im übrigen Marokko besaß, und daß es die Erwerbung im
Süden unter militärisch viel ungünstigern Umständen behaupten
mußte als die Spanier ihren Besitz im Kifgebiet
und die Franzosen ihren im ganzen mittlern Marokko.
Die alldeulsche Forderung war also an und für sich unvernünftig,
ganz abgesehen davon, daß sie ohne Krieg wahrscheinlich
nicht durchzusetzen gewesen wäre. Als vor Jahren
einmal von Casablanca als künftigem deutschen Stützpunkt
*) Hiernach ist der Vorwurf des Herrn v. Tirpitz, daß eine englische Frage nach
dem Zweck der Landung wochenlang unbeantwortet geblieben und die Rede Lloyd Georges
der Gegenschlag auf Kiderlens saloppe Geschäftsbehandlung gewesen sei („Erinnerungen“
S. 181 u. 185) nicht berechtigt.
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