Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierunddreißigster Jahrgang. 1873. (34)

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Deutschen.  Eine  Beeinflussung  des  Richterpersonals  ist  gerade  beim
Wechsel  desselben  undenkbar.  Nur  Leute,  welche  das  Innere  der
Armee  absolut  nicht  kennen  oder  es  durch  die  radikale  und  sozialdemokratische
  Parteibrille  ansehen,  machen  sich  davon  ein  Bild,
wie  die  Herren  Bebel  oder  Kunert  es  zeichnen.

Nun  sagte  Abgeordneter  Bebel,  das  Militärstrafgesetz  schon
stellte  den  schädlichen  Unterschied  in  der  Beurtheilung  der  Strafthaten
  der  Vorgesetzten  und  Untergebenen  fest,  und  andere  Redner
griffen  die  Handhabung  des  Rechtes  und  das  Recht  selbst  als
drakonisch  und  grausam  an.

Diese  Vorwürfe  sind  ganz  ungegründet.  Das  1872  vom
Reichstage  genehmigte  Reichsmilitärstrafgesetzbuch  fiel  unter  der
humanisirenden  Strömung,  welche  besonders  durch  den  Abgeordneten
Lasker  vertreten  wurde,  vielleicht  sogar  zu  milde  aus.  Die  Strafen
des  preußischen  Militärstrafgesetzbuches  wurden  bei  fast  allen
Vergehen  gegen  die  Unterordnung  in  dem  neuen  Strafgesetzbuch
stark  heruntergesetzt,  dagegen  die  gegen  Vorgesetzte  wegen  Mißbrauch
  der  Dienstgewalt  zu  verhängenden  verschärft.  So  z.  B.
wurde  die  Minimalstrafe  wegen  Verweigerung  des  Gehorsams
von  4  Wochen  auf  14  Tage  strengen  Arrest,  die  des  thätlichen
Angriffs  gegen  einen  Vorgesetzten  ron  10  auf  3  Jahr  verringert.
Die  Arreststrafen  durften  von  da  ab  nur  bis  zu  4  Wochen,
früher  bis  zu  6  Wochen,  verhängt  werden.

Ein  Vergleich  einiger  Bestimmungen  des  deutschen  und  französischen
  Strafgesetzbuchs  wird  die  größere  Milde  des  unfrigen
zeigen.

Militärischer  Aufruhr.  Révolte,  rébellion.

Deutschland.  Frankreich.
Anstifter:  Zuchthaus  von  Todesstrafe.

5  Jahren  ab.
Im  Felde:  Todesstrafe.  „  „
Theilnehmer:  Gefängniß  Zwangsarbeit  (travaux  punicht
  unter  5  Jahre.  blics)  von  5  bis  10  Jahre.
Im  Felde:  10  Jahre.

Beleidigung  eines  Vorgesetzten.

Deutschland.  Frankreich:
Außer  Dienst:  mit  Arrest  Außer  Dienst:  1  bis  5
oder  Gefängniß  von  1  Tag  bis  Jahre  Gefängniß.
2  Jahren.