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Deutschen. Eine Beeinflussung des Richterpersonals ist gerade beim
Wechsel desselben undenkbar. Nur Leute, welche das Innere der
Armee absolut nicht kennen oder es durch die radikale und sozialdemokratische
Parteibrille ansehen, machen sich davon ein Bild,
wie die Herren Bebel oder Kunert es zeichnen.
Nun sagte Abgeordneter Bebel, das Militärstrafgesetz schon
stellte den schädlichen Unterschied in der Beurtheilung der Strafthaten
der Vorgesetzten und Untergebenen fest, und andere Redner
griffen die Handhabung des Rechtes und das Recht selbst als
drakonisch und grausam an.
Diese Vorwürfe sind ganz ungegründet. Das 1872 vom
Reichstage genehmigte Reichsmilitärstrafgesetzbuch fiel unter der
humanisirenden Strömung, welche besonders durch den Abgeordneten
Lasker vertreten wurde, vielleicht sogar zu milde aus. Die Strafen
des preußischen Militärstrafgesetzbuches wurden bei fast allen
Vergehen gegen die Unterordnung in dem neuen Strafgesetzbuch
stark heruntergesetzt, dagegen die gegen Vorgesetzte wegen Mißbrauch
der Dienstgewalt zu verhängenden verschärft. So z. B.
wurde die Minimalstrafe wegen Verweigerung des Gehorsams
von 4 Wochen auf 14 Tage strengen Arrest, die des thätlichen
Angriffs gegen einen Vorgesetzten ron 10 auf 3 Jahr verringert.
Die Arreststrafen durften von da ab nur bis zu 4 Wochen,
früher bis zu 6 Wochen, verhängt werden.
Ein Vergleich einiger Bestimmungen des deutschen und französischen
Strafgesetzbuchs wird die größere Milde des unfrigen
zeigen.
Militärischer Aufruhr. Révolte, rébellion.
Deutschland. Frankreich.
Anstifter: Zuchthaus von Todesstrafe.
5 Jahren ab.
Im Felde: Todesstrafe. „ „
Theilnehmer: Gefängniß Zwangsarbeit (travaux punicht
unter 5 Jahre. blics) von 5 bis 10 Jahre.
Im Felde: 10 Jahre.
Beleidigung eines Vorgesetzten.
Deutschland. Frankreich:
Außer Dienst: mit Arrest Außer Dienst: 1 bis 5
oder Gefängniß von 1 Tag bis Jahre Gefängniß.
2 Jahren.