24 I. Die Gründung des Norddeutschen Bundes u. des Deutschen Reiches.
ständigkeit zu erweitern. Die Ausübung der einzelnen, in der
Souveränität enthaltenen Funktionen könne verschiedenen Personen
zustehen. Die Souveränität als solche aber, als höchste
Gewalt, sei unteilbar und könne nicht gleichzeitig teils der
Union, teils den sie bildenden Staaten zukommen. Die Souveränität
teilen heiße sie zerstören. Bei der Gründung der Union
aber hätten die souveränen Staaten ihre Souveränität nicht
aufgegeben, der Union keine Rechte übertragen, sondern sie
nur mit der Ausübung einzelner den Staaten zustehender
Rechte beauftragt. So sei die Union nichts anderes als ein
Vertragsverhältnis, das die Staaten untereinander begründet
haben. Die demokratische Partei, die Partei der Sklavenhalter,
erklärte die Nullifikationstheorie für die Grundlage ihrer staatsrechtlichen
Überzeugung. Sie zog daraus auch die praktischen
Folgerungen. Ist nur der einzelne Staat souverän, ist die
Union nur ein völkerrechtlicher Verein souveräner Staaten, dann
ist auch jeder Staat berechtigt, aus der Union auszuscheiden, wenn
die Union ein Lebensinteresse des Staates — und als solches
wurde die Aufrechterhaltung der Sklaverei betrachtet — bedrohe,
wenn der Unionsvertrag nicht mehr zur Förderung der
Interessen des Staates diene, sondern zu einer Quelle des
Verderbens für ihn werde. Das Recht aus der Union auszuscheiden,
das Recht der Sezession sei nicht ein den Staaten
durch die Unionsverfassung gewährtes Recht, sondern ein unveräußerliches
Recht eines jeden souveränen Staates, auf das
er durch Abschluß des Unionsvertrages nicht verzichtet habe.
Diesen Ausführungen Calhouns und seiner Nachfolger in Nordamerika
sind alle Gründe entnommen, mit denen auch in
Deutschland diese Lehre verteidigt wird. Aber es bedarf in
Deutschland nicht eines blutigen Bürgerkrieges, um sie zu
widerlegen. Sie scheitert hier an dem klaren Inhalt unserer
Verfassung, sie scheitert an der Macht der Tatsachen. Wie
die Wissenschaft des Staatsrechtes die Souveränität des Reiches
anerkennen muß, weil sie in den Verträgen und in dem Grundvertrage,
in der Verfassung, begründet ist, so ist auch das
deutsche Volk in seiner Gesamtheit von dieser Überzeugung
durchdrungen. Das Reich ist nicht ein bloßer Name, eine
Firma, das Reich ist eine lebendige Macht, die alle
Kräfte der Nation zusammenfaßt zum Schutze und
zur Ehre unseres Vaterlandes.