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Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Goldap, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermines folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapi-
tale abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren,
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen
Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts -Ordnung
Theil l. Titel 51. SF. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Goldap.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub-
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemel.
deien und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt
werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind . halbjährige Zinskupons bis zum
Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-
kupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Goldap gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie bei-
gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung) sofern deren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter-
schrift ertheilt.
Goldap, den #ree ... 18.
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Goldaper Kreise.
" Pro-