Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz Brandenburg, Negierungebezirk Frankfurt a. d. O. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Lebuser Kreises 
II. Emission 
Littr. ..... M .... 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
.......... ThalerSilbergrofchenPfeuuige. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom . bis , resp. vom . .. bis 
. . .. und spaͤterhin die Zinsen der ulee Kreis. bligation für das 
Halbjahr vooo# bis. it (in Buchstabe n) . . Thalern 
..... Stlbggroschen bei der Kräs-Kammmmunalkoe des Lebuser Kreises zu Frank- 
rt 
Seelow, den . .ten . .. ... . ... 18.. 
Die staͤndische Kreiskommission fuͤr die Chausseebauten im Lebuser Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag 
nicht innerhalb vier Jahren, vom Schluß des Kalender- 
jahres der Fälligkeit an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Brandenburg, Negicrungebezirk Frankfurt a. d. O. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Lebuser Kreises 
II. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Lebuser Kreises II. Emission 
Littr. über. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die e Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18 bei der Kreis- 
Kommunalkasse des Lebuser Kreises zu Frankfurt a. d. O O. nach Maaßgabe der 
diesfälligen in der Obligation enthaltenen Bestimmungen. 
Seelow, den ten . .. 18. 
Die ständische Kreiskommission für die Chausseebauten im Lebuser Kreise. 
  
(Nr. 7594.)
	        
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