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Provinz Brandenburg, Negierungebezirk Frankfurt a. d. O.
Zinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Lebuser Kreises
II. Emission
Littr. ..... M ....
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen
über
.......... ThalerSilbergrofchenPfeuuige.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Rückgabe in der
Zeit vom . bis , resp. vom . .. bis
. . .. und spaͤterhin die Zinsen der ulee Kreis. bligation für das
Halbjahr vooo# bis. it (in Buchstabe n) . . Thalern
..... Stlbggroschen bei der Kräs-Kammmmunalkoe des Lebuser Kreises zu Frank-
rt
Seelow, den . .ten . .. ... . ... 18..
Die staͤndische Kreiskommission fuͤr die Chausseebauten im Lebuser Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag
nicht innerhalb vier Jahren, vom Schluß des Kalender-
jahres der Fälligkeit an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Brandenburg, Negicrungebezirk Frankfurt a. d. O.
Dalon
zur
Kreis-Obligation des Lebuser Kreises
II. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli-
gation des Lebuser Kreises II. Emission
Littr. über. Thaler à fünf Prozent Zinsen
die e Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18 bei der Kreis-
Kommunalkasse des Lebuser Kreises zu Frankfurt a. d. O O. nach Maaßgabe der
diesfälligen in der Obligation enthaltenen Bestimmungen.
Seelow, den ten . .. 18.
Die ständische Kreiskommission für die Chausseebauten im Lebuser Kreise.
(Nr. 7594.)