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Samml. für 1866. S. 619.) und durch das Gesetz vom 20. April 1869. (Gesetz-
Samml. S. 731.).
Auf das neue Unternehmen finden die Statuten und sämmtliche Statut-
nachträge der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft, der Betriebs-Ueberlassungs-
vertrag vom 23. August 1850. und seine Ergänzungen, desgleichen die zwischen
der Königlichen Staatsregierung und der Bergisch. Märkischen Eisenbahngesellschaft
bestehenden Vereinbarungen über die Militair-, Post- und Telegrap gungerwaltung
und über die Beschaffung der Betriebsmittel für die Bergisch-Märkische un
Ruhr. Sieg Eisenbahn Anwendung. Auch unterwirft sich die Bergisch-Märkische
Eisenbahngesellschaft bczüglich dessetben den Bestimmungen, welche von dem
Bundeskanzleramte des Norddeutschen Bundes in Ansehung der Militair-, Post-
und Telegraphenverwaltung erlassen sind oder noch erlassen werden.
Nr. 7596.) Privilegium wegen Emission von 3,600,000 Thalern Prioritäts-Obligationen
III. Serie Littr. C. der Bergisch. Märkischen Eisenbahngesellschaft. Vom
14. Februar 1870.
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft auf Grund des " 4.
des unter dem I. Oktober 1866. Allerhöchst bestätigten Statutnachtrages, betreffend
den Bau und Betrieb der Ruhrthal-Eisenbahn, sowie des Gesetzes vom 20. April
1869.), betreffend die Anlage einer Eisenbahn von Finnentrop über Olpe nach
Rothemühle im Biggethale, den Antrag gestellt hat, ihr zum Zwecke der Bau-
ausführung der Zweigbahn von Finnentrop über Olpe nach Rothemühle die
Aufnahme einer Anleihe durch Ausgabe von 32 prozentigen Prioritäts= Obliga-
tionen zu gestatten, wollen Wir durch #ugerwürtiges Privilegium die Emison
dieser Obligationen unter nachfolgenden
1
. 1.
Der Gesammt-Nominalbetrag der Anleihe wird vorläufig auf die Summe
von 3,600,000 Thalern festgesetzt. Die zu emittirenden Prioritäts-Obligationen
werden unter der Bezeichnung:
„Prioritäts-Obligationen der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft,
III. Serie, Littr. C.“
nach dem anliegenden Schema A. in Apoints von 100 Thalern unter fortlaufen-
den Nummern von 1. bis 36,000. ausgefertigt. Auf der Rückseite der Obliga-
tionen wird dieses Privilegium abgedruckt. Die Obligationen und die für sie
nach dem ferner anliegenden Schema B. auszufertigenden Zinskupons, sowie die
Anweisungen zu deren Empfange (ralons) werden unter der Firma der König.-
lichen Eisenbahndirektion mit faksimilirter Unterschrift zweier Direktionsmitglieder
ausgefertigt und von einem Beamten der Direktion kontrasignirt.
edingungen genehmigen.
Die