Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz Posen, Regierungsbezirk Posen. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis— Obligation des Schrodaer Kreises II. Emission 
Littr. 
über Thaler zu * Prozent Zinsen 
uͤber 
.. . .. . . . . . Thaler . . . . . .. Silbergroschen ... . . .. Pfennige. 
Der Inhaber dieses Iinskupons empfaängt gegen dessen Ruͤckgabe in der 
Zeit vom.nn. bii ... resp. vom.# . . . .. 
**7 .. . .. und späterhin die nsen der — Kreis · Obligation fuͤr 
Halbjahr vom . . . . . . . . .. bis. t (in Buchstaben) .. Thalern 
..... Silbergroschen bei der Kreis- Konnmumalkass. zu Schroda. 
Schroda, den 1r1 naan 18. 
Die ständische Kommission für Chaussee= und Eisenbahnbauten im 
Schrodaer Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der 
Falligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalen- 
derjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Dosen, Kegierungebezirk Posen. 
Tal-. o n 
Kreis-Obligation des Schrodaer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli. 
gation des Schrodaer Kreises II. Emission 
Littr W. über.. Thaler à fünf Prozent Linsen 
die ..ie Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18.. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Schroda. 
Schroda, den g1en 18. 
Die ständische Kommission für Chaussee= und Eisenbahnbauten im 
Schrodaer Kreise. 
  
(Nr. 7601.)
	        
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