Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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(Nr. 7601.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Januar 1870., betreffend die Verleihung der fis. 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen: 
a) von der Quedlinburg-Croppenstedter Staatsstraße unweit Quedlinburg 
bis zum Dorfe Gatersleben, b) von Aschersleben bis zur Landesgrenze 
in der Richtung auf Mehringen, c) von Schadeleben nach Cochstedt, 
d) von Aschersleben über Wilsleben nach Königsaue, im Kreise Aschers- 
leben des Regierungsbezirks Magdeburg. 
Nem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen 6 den Bau folgender 
Kreis-Chausseen im Kreise Aschersleben, Regierungsbezirks Magdeburg: a) von der 
Quedlinburg- Croppenstedter Staatsstraße unweit Quedlinburg bis zum Dorfe 
Gatersleben, b) von Aschersleben bis zur Landesgrenze in der Richtung auf 
Mehringen, c) von Schadeleben nach Cochstedt, d) von Aschersleben über Wils- 
leben nach Königsaue, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Aschers- 
leben das Expropriationsrecht f die zu diesen Chausseen erforderlichen Grund- 
stücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs- 
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, 
in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen 
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht 
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben 
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Er- 
hebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den 
Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen 
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestmmungen 
wecgen der Czzauffeepolgel. Vergegen auf die gedachten Straßen zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 24. Januar 1870. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
  
(Nr. 7601—7607.) 17“ (Nr. 7602.)
	        
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