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(Nr. 7602.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligatio-
nen des Ascherslebener Kreises im Betrage von 100,000 Thalern. Vom
24. Jaunuar 1870.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Künig von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Ascherslebener Kreises auf dem Kreis-
tage vom 8. September 1869. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom
Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer
Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände:
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens
der Gläubiger unkündbare Obligationen bis zu dem angenommenen Betrage von
100,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der
Glätöiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit
des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Whstellm von Obligationen
bis zum Betrage von 100,000 Thalern, in Buchstaben:
Thelern, welche in folgenden Apoints:
10,000 Thaler à 100 Thaler,
10,000 à 200
40,000 à 500
40,000 à 1000
= 100,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden
Folgeordnung jährlich, vom Jahre 1870. ab, mit wenigstens jährlich Einem
und einem huben Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den
amortisirten Schuldverschreibungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privile-
gium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen,
daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte,
gtt diedllebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen
befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz-
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 24. Januar 1870.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
nhundert Tausend
Pro-