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Fragen: Antwort nebst Gründen:
11. Sind der Behörde sonst Umstände bekannt,
die für die Beurtheilung des Antrags von
Bedeutung sind?
Vorstehendem Gutachten haben die Vertreter zugestimmnt.
Vorstehendem Gutachten hat der Vertreter der Arbeit nicht
zugestimmt. ·
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Die untere Verwaltungsbehörde.
Fürstliches Landrathsamt. — Der Gemeindevorstand.