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denselben Bedingungen, wie sie in dem Staatsvertrage zwischen der Krone Han-
nover und der freien ae Bremen vom 11. Januar 1827. rücksichtlich des
ursprünglichen Bremerhaven-Distrikts festgestellt worden sind, der freien Hanse-
stadt Bremen abgetreten, wobei es sich von selbst versteht, daß diejenigen Ab-
#änderungen, welche die gedachten Bedingungen durch die Verfassung des Nord-
deutschen Bundes erfahren haben oder ferner finden werden, auch auf die durch
gegenwärtigen Vertrag abgetretenen Grundflächen volle Anwendung finden.
Artikel II.
Demgemäß werden dem Bremerhaven-Distrikte angeschlossen:
1) das am Vorhafen des alten Hafenbassins belegene, im Privateigenthum
der freien Hansestadt Bremen befindliche, 10 Morgen 118 OQuadrat-
ruthen große Terrain, auf welchem das Fort Wilhelm errichtet, und
welches auf der dem Vertrage beigefügten und von beiden Bevollmäch-
tigten unterzeichneten Karte A. mit den Buchstaben Aa, Ba, Bt#a,
Ga,) Ha, Pa, Va, Va, 2 a bezeichnet ist;
2) das an der nordwestlichen Ecke des bisherigen Bremerhaven-Distrikts
belegene, mit den anschließenden Deichparzellen im Privateigenthume der
freien Humsestat Bremen befindliche, 6C Morgen 69/175 Quadratruthen
große, isher für die sogenannte Weser-Hauptbatterie bestimmt gewesene
errain, wie solches auf der diesem Vertrage beigefügten, gleichfalls von
beiden Wewollmchte unterzeichneten Karte B. durch die Linie b. B.
X. y. yI. 7. V. F. Fl. R. bezeichnet ist;
3) der früher für ein detachirtes Blockhaus bestimmt gewesene, im Privat-
eigenthum der freien Hansestadt Bremen befindliche, 97 Quadratruthen
gaoße Patz hinter dem Bremerhavener Schlafdeiche, welcher auf der
arte B. als „Blockhaus-Areal“ bezeichnet ist;
4) das an der Binnenseite des Bremerhavener Schlafdeichs und der Leher
Chaussee belegene, mit der anschließenden Deichstrecke im Privatbesitze der
freien unsesart Bremen befindliche, 3 Morgen 34/65 Quadratruthen
roße Grundstück, welches auf der beigefügten Karte B. mit den Buch-
seoben H. I. K. E. p. bezeichnet ist;
5) das in der Leher Feldmark belegene, 120 Morgen große, im Südosten
und Osten an den Bremerhavener Distrikt, die Weser-Hauptbatterie und
das Blockhaus-Terrain grenzende Areal, welches auf der dem Verlrage
beigefügten Karte B. mit den Buchstaben H. A. W. U. T. S. St. R.
bezeichnet ist.
Artikel II.
Die neue Landesgrene wird durch die auf der Karte B. mit den Buch-
staben K. E. D. H. W. U. T. S. 81 bezeichnete Linie gebildet. Dese
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