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(Nr. 7617.) Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer
Zweigbahn von Fröndenberg nach Menden durch die Bergisch-Märkische
Eisenbahngesellschaft und einen Nachtrag zum Statut der letzteren. Vom
2. März 1870.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen u.
Nachdem die Deputation der Aktionaire der Bergisch-Märkischen Eisen-
bahngesellschaft und die Königliche Eisenbahndirektion zu Elberfeld beschlossen
haben, in Ausführung des F. 6. des unter dem 1. Oktober 1866. (Gesetz Samml.
S. 619 — 622.) von Uns bestätigten Nachtrages zum Statut der Gesellschaft
eine Zweigbahn von Fröndenberg nach Menden herzustellen, wollen Wir der ge-
dachten Gesellschaft zu dieser Erweiterung ihres Unternehmens unter den in dem
beigefügten, von Uns hierdurch bestätigten Statutnachtrage enthaltenen Bedin-
gungen die landesherrliche Genehmigung hiermit ertheilen.
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eifenbahn-
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften, betreffend
das Expropriationsrecht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder
Grunbskück, auf das in Rede stehende, im 5 1. des Statutnachtrages näher be-
zeichnete Unternehmen Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz-
Sammlung zu veröffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 2. März 1870.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz, Leonhardt.
Nachtrag
zum
Statut der Bergisch-Maärkischen Eisenbahngesellschaft.
S. 1.
In Ausführung des F. 6. des mittelst Allerhöchster Konzessions= und Be-
stätigungs-Urkunde vom 1. Oktober 1866. genehmigten Statutnachtrages wird
(Nr. 7617.) das