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das Unternehmen der Bergisch Märkischen Eisenbahngesellschaft auf den Bau und
Betrieb einer Zweigbahn von Fröndenberg nach Menden nebst denjenigen zur
Belebung des Verkehrs dienlichen Anschlußbahnen zu gewerblichen Anlagen und
Etablissements, deren Ausführung von dem Königlichen Handelsministerium ge-
nehmigt wird, ausgedehnt.
S. 2.
Auf das im 8. 1. näher bezeichnete Unternehmen finden die Statuten
und sämmtliche Statulnachträge der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft,
der Betriebs. Ueberlassungsvertrag vom 23. August 1850. und seine Ergänzun-
gen, ferner der F. 9. des durch Gesetz vom 30. April 1856. genehmigten Vertrages
über die Ruhr-Sieg Eisenbahn, desgleichen die zwischen der Königlichen Staats-
Regierung und der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft bestehenden Verein-
barungen über die Militair-, Post= und Telegraphenverwaltung und über die
Beschaffung der Betriebsmittel für die Bergisch. Märkische u d Ruhr- Sieg Eisen-
bahn Anwendung. Auch unterwirft sich die Bergisch-Märkische Elsenbahngesell
schaft bezüglich desselben den Bestimmungen, welche von dem Bundeskanzler-
Amte des Norddeutschen Bundes in Ansehung der Militair-, Post- und Tele-
graphenverwaltung erlassen sind, oder noch erlassen werden.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(N. v. Decker).