Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 18. 
  
(Nr. 7627.) Geset), betreffend die Deckung der im Jahre 1870. erforderlichen Ausgaben zur 
weiteren Vervollständigung und besseren Ausrüstung von Staatseisen- 
bahnen. Vom 7. März 1870. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re. 
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser bes Landtages, was folgt: 
S. 1. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist ermächtigt, 
zur Bestreitung der im Jahre 1870. erforderlichen Ausgaben für weitere Ver- 
vollständigung und bessere Ausrüstung von Staatseisenbahnen: 
I. Westphälische Eisenbahn: 
1) für die Erweiterung der Werkstätten zu Paderborn 
45,000 Rthlr. — Sgr. — Dff. 
2) für die Anlage eines zweiten polygonalen 
Lokomotivschuppens auf dem Bahnhofe 
Paderbrn 570000 — — 
3) zur Vermehrung der Betriebsmittel um 
73 bedeckte und 150 offene Güterwagen, 
sowie 12 Personenwagen 267,598 2 9 
Summa I. = 369,598 Rthlr. 2 Sgr. 9 Df. 
II. Saarbrücker Eisenbahn: 
1) für Erweiterung des Bahnhofes zu St. Johann 
8 huhofcsz 100,000 Rthlr. — Sgr. — Pf. 
2) fur Erweiterung der Station Louisenthal 17,500 - — — 
3) zur Vermehrung der Betriebsmittel um 
50 offene Guͤterwagen, 20 Personen- 
wagen und 2 Lokomotiven 14505 — — 
Summa II. — 228,950 Rthlr. — Sh. — Pf. 
33 Han- 
Jahrgang 1870. (Nr. 7627.) 
Ausgegeben zu Berlin den 30. März 1870.