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(Nr. 7632.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Februar 1870., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte an den Kreis Heiligenbeil, im Regierungsbezirk Königs-
berg, für den Bau und die Unterhaltung einer Zweig- Chaussee von
Rehfeld nach Deutsch-Thierau, welche bei Rehfeld an die vom Kreise
unternommene Chaussee von Heiligenbeil nach Lichtenfeld sich anschließt.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Hei-
ligenbeil, im Regierungsbezirk Königsberg, beschlossenen Vau einer Zweig.Chaussee
von Rehfeld nach Deutsch-Thierau, welche bei Rehfeld an die vom Kreise unter-
nommene Chaussee von Heiligenbeil nach Lichtenfeld sich anschließt, genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Heiligenbeil das Expropriationsrecht für
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent-
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für
die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu-
gleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
eldtarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
Gefreumgen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor-
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen ange-
wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarise vom
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der ChausseepolizeiVergehen
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 19. Februar 1870.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Stoats= Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober, Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).