Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Rechnung des Staates Gegenstände befördern, auf Vorzelgung von Frei- 
pässen; 
von Fischerkähnen „Fischdröbeln, Gondeln, Anhängen, Handkähnen und 
ähnlichen kleinen Fahrzeugen, welche ihrer Bauart nach zur Fracht- 
beförderung nicht bestimmt sind, sofern sie keinen befonderen Schleusen- 
aufzug erfordern und sofern dies bei der zuerst berührten Schleuse für 
die ganze Fahrt angemeldet wird. 
Insätzliche Vorschriften. 
Die Abgabe ist von dem Führer des Schiffsgefäßes oder Floßes bei der 
bestimmten Empfangsstelle vor der Einfahrt in die Schleuse zu erlegen, 
sofern die Entrichtung der Abgabe nicht bereits im Voraus stattgefunden hat. 
An welche Empfangestelle die Zahlung zu leisten, wo und in welcher Art 
die Tragfähigkeit des Gefäßes, der Füchemaum des geflößten Holzes, 
die Beschaffenheit der Ladung anzumelden, und was sonst bezüglich der 
Entrichtung der Abgabe zu beobachten ist, wird durch den Finanzminister 
bestimmt. 
Bei den Vorschriften unter Nr. 3. der besonderen Bestimmungen zum 
Tarife für die Schleusengefälle auf der Saale und Unstrut vom 31. De. 
zember 1826. (Gesetz Samml. für 1827. S. 11.) und unter Nr. 3. der 
zusätzlichen Bestimmungen zum Tarife für die Elbschleuse bei Magdeburg 
vom 14. April 1834. bewendet es. 
Gegeben Berlin, den 6. April 1870. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
  
(Jr. 7647.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: 
„Aktiengesellschaft Breslauer Schlachtviehmarkt“ mit dem Sitze zu Breslau 
errichteten Aktiengesellschaft. Vom 9. April 1870. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 2. April 
d. J. die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Aktiengesellschaft 
Breslauer Schlachtviehmarkt““] mit dem Sitze zu Breslau, sowie deren Statut 
vom 3./11. Dezember 1869. zu genehmigen geruht. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der 
Königlichen Regierung zu Breslau bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 9. April 1870. 
Der Minister für Handel Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Moser. 
  
Redigirt im Bürcau des Staats-Ministeriums. 
  
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerri 
(R. v. Decker)
	        
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