Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

irgend einem Zwecke, z. B. zum Sieden der Kartoffeln in Brenne- 
reien 2c., gespannt werden; 
8) Gebäude mit hölzernen oder unausgefachten Umfassungswänden 
oder Giebeln, worin Mühlenwerke befindlich, die mit Dampf= oder 
Wasserkraft betrieben werden, wenn dergleichen Gebäude auch eine 
feuerfeste Bedachung haben; 
) Gebäude der ebenerwähnten Art, in welchen Spinnerei in Schaaf. 
oder Baumwolle durch Wasser- oder Dampfkraft betrieben wird. 
2. In die Stelle des §. 40. tritt folgende Vorschrift: 
Zu den in Klasse I. zu locirenden ganz massiven Gebäuden sind 
nur solche zu rechnen, deren Frontwände bis zum Dache von Feld-, 
Bruch-, gebrannten Mauersteinen oder auch von Kalkpiseé aufgeführt 
und deren Giebelwände bis zur Dachspitze von gebrannten Steinen oder 
Feldsteinen gemauert sind. 
Sonst massive Gebäude, deren Giebel aus Lehm- oder Luftsteinen 
bestehen oder nur mit Lehm gemauert sind, gehören daher nicht in die 
erste, sondern in die entsprechende ungünstigere Klasse. 
3. Die Schlußbestimmung im zweiten Absatze des F§. 79., welche 
dahin lautet: 
„Die durch Veränderung der Bauart der Gebäude oder sonst im 
Laufe des Jahres eintretende Klassenverbesserung ist auf die Zahlung der 
Beiträge für das laufende Jahr ohne Einfluß.“ 
wird aufgehoben. 
  
(Fr. 7649.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: 
„Missions-Handelsaktiengesellschaf“ mit dem Sitze zu Barmen errichteten 
Aktiengesellschaft. Vom 15. April 1870. 
D., Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 11. April 
1870. die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Missions-Handels- 
Aktiengesellschaft“ mit dem Sitze zu Barmen, sowie deren Statut vom o s 
1870. zu genehmigen geruht. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der 
Königlichen Regierung zu Düsseldorf bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 15. April 1870. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: " 
Moser. 
..... 
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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