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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr. 25.—
(Nr. 7653.) Allerhöchster Erlaß vom 4. April 1870., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von Bottrop nach Plankenschemm im Regierungsbezirk Münster.
N# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Bottrop nach Plankenschemm, im Regierungsbezirk Münster,
genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde Bottrop das Expropriations-
recht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs.Materialien, nach Maaßgabe
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Beug, auf diese
Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Recklinghausen des genannten Regierungs-
bezirks gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße
das Recht zur Erhebung des Chauffecgelees nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-= Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 4. April 1870.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An'den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
Jahrgang 1870. (Nr. 7653—7655.) 18 (Nr. 7054.)
Ausgegeben zu Berlin den 1. Juni 1870.