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Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln.
Obligation
des
Creutzburger Kreises
Litttrt.. .
über
. . . . . . . .. Thaler Preußisch Kurant.
II. emission.
Auf Grund des untern . ... genehmigten Kreistagsbeschlusses vom
29. Dezember 1869. wegen Aufnahme einer Schuld von 50,000 Thalern bekennt
sich die ständische Kommission für die Chausseebauten des Creutzburger Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu-
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Pro-
zent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 50,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1875. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Acumgsfor
von wenigstens Einem mm des ganzen Kapitals jährlich, unter Zuwachs der
Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das
Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1875. in dem Monate
September jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungs-
soinds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende
Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten
Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern
und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll,
öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und
Einen Monat vor dem Zahlungstermine. in dem Amtsblatte der Königlichen
Regierung zu Oppeln, dem Kreisblatte des Creutzburger Kreises, in dem Staats-
anzeiger und in der Schlesischen Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es
in halbjährlichen Terminen, am 2. Hanua. und am 1. Juli jeden Jahres, von
heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Kreis-Kommunalkasse in Creutzburg, und zwar auch in der nach dem Ein-
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
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