Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 356 — 
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. 
Obligation 
des 
Creutzburger Kreises 
Litttrt.. . 
über 
. . . . . . . .. Thaler Preußisch Kurant. 
II. emission. 
Auf Grund des untern . ... genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 
29. Dezember 1869. wegen Aufnahme einer Schuld von 50,000 Thalern bekennt 
sich die ständische Kommission für die Chausseebauten des Creutzburger Kreises 
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu- 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern 
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Pro- 
zent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 50,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1875. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Acumgsfor 
von wenigstens Einem mm des ganzen Kapitals jährlich, unter Zuwachs der 
Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das 
Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1875. in dem Monate 
September jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungs- 
soinds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende 
Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten 
Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern 
und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, 
öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und 
Einen Monat vor dem Zahlungstermine. in dem Amtsblatte der Königlichen 
Regierung zu Oppeln, dem Kreisblatte des Creutzburger Kreises, in dem Staats- 
anzeiger und in der Schlesischen Zeitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in halbjährlichen Terminen, am 2. Hanua. und am 1. Juli jeden Jahres, von 
heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei der Kreis-Kommunalkasse in Creutzburg, und zwar auch in der nach dem Ein- 
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
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