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Provinz Schlesien, Kegierungebezirk Oppeln.
Obligation
des
Rosenberger Kreises
Littr. ..56.
über
.......... ThalerPrenßifchKurant.
Auf Grund des unterm .. ..... . . . . . . . . . . .. genehmigten Kreistagsbeschlusses
vom 19. Mai 1869. wegen Aufnahme einer Schuld von 25,000 Thalern bekennt
sich die ständische Kommission für den Chausseebau im Rosenberger Kreise Namens
des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers un-
kündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von . .. .. . . . .. .. . .. Thalern
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Pro-
zent jährlich zu versinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 25,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1870. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds
von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge-
tilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870. ab in dem
Monate September jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärten b sowie sämmtliche
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück ahlung erfolgen
soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt siche, rei, zwei
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen
Regierung zu Oppeln, dem Kreisblatte des Rosenberger Kreises, in dem Staats-
anzeiger und in der Schlesischen Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es
in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am I. Juli jeden Jahres, von
heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem
verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
*&xr047 der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Rosenberg, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Scholhvershreibu