Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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A. 
Dalon 
zur 
Memeler Stadt- Lbligation 
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Inhaber dieses empfängt am . . . .. . . . . . . . . . . . .. bei der Stadt-Haupt. 
kasse die ## Serie der Zinskupons zur vorbezeichneten Obligation. 
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Memel, den . .ten ... . . .. . . .. 
Der Magistrat. Die städtische Schuldentilgungs-Kommission. 
(Faksimile.) (Faksimile.) 
Eingetragen Fkol. der Kontrole. 
Der Stadtkämmerer. Der Stadthauptkassen-Rendant. 
(Unterschrift.) (Unterschrift.) 
  
(Nr. 7661.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer 
Eisenbahn von Aachen nach der Preußischen Landesgrenze bei Gemmenich, 
beziehungsweise über dieselbe hinaus zum Anschlusse an die von der Kö- 
niglich Belgischen Staatsregierung konzessionirte Cinie von Welkenrädt 
über Gemmenich nach der Belgischen Landesgrenze durch die Bergisch- 
Märkische Eisenbahngesellschaft, sowie einen Nachtrag zu dem Statute der 
letzteren. Vom 9. Mai 1870. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen vc. 
Nachdem die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschat in der Generalver- 
sammlung ihrer Aktionaire am 16. Oktober 1869 den Bau und Betrieb einer 
Eisenbahn von Aachen nach der Preußischen Landesgrenze bei Gemmenich, be- 
ziehungsweise über dieselbe hinaus zum Anschlusse an die von der Königlich 
Belgischen Staatsregierung konzessionirte Linie von Welkenrädt über Gemmenich 
nach der Belgischen Landesgrenze, beschlossen hat, wollen Wir der gedachten Ge- 
sellschaft zu dieser Erweiterung ihres Unternehmens unter den in dem beigefügten, 
von Uns hierdurch bestätigten Statutnachtrage enthaltenen Bedingungen die lan- 
desherrliche Genehmigung in Verfolg Unseres Erlasses vom 16. Juli 1869. 
(Gesetz Samml. S. 928.) ertheilen. 
Zugleich bestimmen Wir, daß die Bergisch. Märkische Eisenbahngesellschaft 
auf ihre Kosten diejenigen von dem Kriegsministerium festzusetzenden Anlagen 
und Einrichtungen, welche geeignet sind, um die neue Bahn erforderlichen Salte 
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