Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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den Anlagen und Einrichtungen auf ihre Kosten auszuführen oder die Kosten 
dafür zu übernehmen. ½ 
Auf die im 8. 1. gedachte Eisenbahn finden die Statuten und sämmtliche 
Statutnachträge der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft, der Betriebs. Ueber- 
lassungsvertrag und seine Ergänzungen, ferner der F. 9. des durch Gesetz vom 
30. April 1850. genehmigten Vertrages über die Ruhr-Sieg Eisenbahn, desglei- 
chen die zwischen der Königlichen Staatsregierung und der Bergisch-Märkischen 
Eisenbahngesellschaft bestehenden Vereinbarungen hinsichtlich der Militair-, Post- 
und Telegraphenverwaltung und uber die Beschaffung der Betriebsmittel für die 
Bergisch-Märkische Eisenbahn Anwendung. Auch unterwirft sich die Bergisch- 
Märkische Eisenbahngesellschaft bezüglich dieser Bahnstrecke den Bestimmungen, 
welche von dem Bundeskanzler-Amte des Norddeutschen Bundes in Ansehung 
der Militair., Post= und Telegraphenverwaltung erlassen sind oder noch erlassen 
werden. 4 
Die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft unterwirft sich allen Verpflich 
tungen, welche ihr in dem von der Königlich Preußischen und der Königlich Bel. 
ischen Siateregierung wegen Anschlusses der Eisenbahn von Aachen nach der 
Preußischen Landesgrenze an die Belgische Linie von Welkenrädt nach dieser 
Grenze noch abzuschließenden Vertrage in Beziehung auf den Bau und Betrieb 
jener Bahn auferlegt werden. 
  
(Nr. 7662.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: 
„Aktiengesellschaft Petroleum-Lagerhof“ mit dem Sitze zu Berlin errich- 
teten Aktiengesellschaft. Vom 19. Mai 1870. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 16. Mai d. J. 
die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „ Aktiengesellschaft Pe- 
Voleum Lagerhofe mit dem Sitze zu Berlin, sowie deren Statut vom 12. April 
d. J. zu genehmigen geruht. " 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amteblatt für 
den Regierungsbezirk Potsdam und die Stadt Berlin bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 19. Mai 1870. 
Der Minister für Handel) Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Moser. 
  
Redigirt im Bureau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in ber Königlichen, Gebeimen Ober-Hofbuchdruckerri 
(R. v. Decker). ·«. 
 
	        
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