Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 374 — 
Preußische Oberlausitz, Regierungsbezirk Ciegnitz. 
  
  
Serie . . . . . 
Zinskupon A. .... 
..... Rthlr.Sgr.Frauk.Ccnt. 
zur 
Obligation Ser. . . . . Littr. . .... ...der Stadt Goörlitz 
über 
gFranken Eidgenössische Währung. 
Thaler. 
Inhaber dieses Kupons empfängt gegen dessen Rückgabe am #½ 
........... Fi..k18.. dieC halbjährlichen Zinsen à vier einhalb Prozent mit 
.......... «ancn..entimes . 
.......... Thaler Silbergroschenå nach seiner Wahl aus der Stadt- 
auptkasse zu Görlitz in Preußischem Kurant oder an der Kasse der Baseler 
andelsbank zu Basel in Eidgenössischer Währung. 
Görlitz, den. . . .. 18.. 
(ô Der Magistrat. 
Eingetragen: 
sub A- W . der Kontrole. 
(Anmerkung: Die Namensunterschriften des Mwoistratedirigenten und des zweiten Ma- 
gistratsmitgliedes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt wer- 
den; doch muß jeder Zinskupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift 
eines Kontrolbeamten versehen werden.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen Betrag 
nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Flligkeits- 
jahres erhoben ist. 
Preu-
	        
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