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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 31. —
(Nr. 7687.) Allerhöchster Erlaß vom 16. Mai 1870., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte an den Grafen Erdmann Pückler auf Schedlau für den
Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Schedlau an der Falken-
berg.-Löwener Chaussee, im Kreise Falkenberg, Regierungsbezirks Oppeln,
über die Basaltsteinbrüche am Mullwitzberge bis Groß. Guhrau.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Schedlau an der Falkenberg= Löwener Chaussee, im Kreise Falkenberg, Re-
Fierungsbezires Oppeln) über die Basaltsteinbrüche am Mullwitzberge bis Groß.
uhrau gerhmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Unternehmer, Landesältesten
Grafen Erdmann Pückler auf Schedlau, das Sroprigtiansrect für die zu
dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschristen, in Bezug auf diese Straße. Zu-
gleich will Ich dem Grafen Pückler gegen Uebernahme der kürftigen chaussee
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausecge es
nach den Bestininngen des fuͤr die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
eld. Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die
efreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden,
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei= Vergehen auf die
gedachte Straße zur Anwendung kommnen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 16. Mai 1870.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
Jahrgang 1870. (Nr. 7687—7688.) 57 (Nr. 7688.)
Ausgegeben zu Berlin den 30. Juni 1870.