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Spandauer Kommunal.Chaussee, 3) von Fehrbellin über Tarmow, Hakenberg und
Linum bis zum sogenannten Hoppedung, 4) vom Hoppedung über Ticho nach
Börnicke zum Muschluß an die unter Nummer 1. gedachte Linie Nauen-Cremmen,
5) vom Hoppedung über Dorotheenhof in der Richtung auf Cremmen, ebenfalls zun
Anschluß an die Linie Nauen-Cremmen, 6) von Fehrbeliin auf dem sogenannten
Fährdamm bis r Grenze des Ruppiner Kreises in der Richtung auf Reu-Ruppin,
7) von Fehrbellin über Brunne bis zur Grenze des Kreises Westhavelland in
der Richtung auf Paulinenaue, 8) von Nauen über Markee, Markau und Etin
nach Ketzin, 9) von Nauen über Neucammer in der Richtung auf Brandenburg
bis zur Grenze des Kreises Westhavelland, 10) von Ketzin nach Falkenrehde an
der Potsdam-Nauener Staats-Chaussee, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
dem Kreise Osthavelland das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforder-
lichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen-
den Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem genannten
Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats--Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld.-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestim-
mungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur
Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 11. Juni 1870.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel- Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
(Nr. 7699.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inbaber lautender Kreis-Obliga-
tionen des Osthavelländischen Kreises im Betrage von 278,650 Thalern.
Vom II. Juni 1870.
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Osthavelländischen Kreises auf dem
Kreistage vom 31. Dezember 1868. beschlossen worden, die zur Ausführung der
vom