Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Spandauer Kommunal.Chaussee, 3) von Fehrbellin über Tarmow, Hakenberg und 
Linum bis zum sogenannten Hoppedung, 4) vom Hoppedung über Ticho nach 
Börnicke zum Muschluß an die unter Nummer 1. gedachte Linie Nauen-Cremmen, 
5) vom Hoppedung über Dorotheenhof in der Richtung auf Cremmen, ebenfalls zun 
Anschluß an die Linie Nauen-Cremmen, 6) von Fehrbeliin auf dem sogenannten 
Fährdamm bis r Grenze des Ruppiner Kreises in der Richtung auf Reu-Ruppin, 
7) von Fehrbellin über Brunne bis zur Grenze des Kreises Westhavelland in 
der Richtung auf Paulinenaue, 8) von Nauen über Markee, Markau und Etin 
nach Ketzin, 9) von Nauen über Neucammer in der Richtung auf Brandenburg 
bis zur Grenze des Kreises Westhavelland, 10) von Ketzin nach Falkenrehde an 
der Potsdam-Nauener Staats-Chaussee, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch 
dem Kreise Osthavelland das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforder- 
lichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und 
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen- 
den Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem genannten 
Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Staats--Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf 
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld.-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestim- 
mungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 11. Juni 1870. 
  
  
  
  
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel- Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
  
(Nr. 7699.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inbaber lautender Kreis-Obliga- 
tionen des Osthavelländischen Kreises im Betrage von 278,650 Thalern. 
Vom II. Juni 1870. 
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem von den Kreisständen des Osthavelländischen Kreises auf dem 
Kreistage vom 31. Dezember 1868. beschlossen worden, die zur Ausführung der 
vom
	        
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