Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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(Nr. 770!].) Allerhöchster Erlaß vom 18. Juni 1870., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte an die Gemeinde Croppenstedt, bezichentlich den Kreis 
Oschersleben, für den chausseemäßigen Ausbau des Weges von Croppenstedt, 
im Anschluß an die Magdeburg-Halberstädter Staatsstraße, bis zur 
Wanzlebener Kreisgrenze in der Richtung auf Hadmersleben. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen Aus- 
bau des Weges von Croppenstedt, im Kreise Oschersleben, Regierungöbezirk 
Magdeburg, im Anschluß an die Magdeburg-Halberstädter Staatsstraße, bis 
zur Wanzglebener Kreisgrenze in der Richtung auf Hadmersleben, genehmigt habe, 
verleihe Ich bierdurch der Stadtgemeinde Croppenstedt, beziehentlich dem Kreise 
Oschersleben, das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen 
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter- 
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden 
Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der genannten Stadt- 
gemeinde, beziehungsweise dem Kreise Oschersleben, gegen Uebernahme der künf- 
tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des 
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal 
geltenden Chausseegeld-. Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätz- 
lichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen 
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife 
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei- 
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 18. Junmi 1870. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
  
Redigirt im Büreau des Staats Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Koniglichen Geheimen Ober-Hofsbuchdruckere 
R. o Decker)
	        
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