Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 462 — 
Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Erfurt. 
. Thaler. 
Zinskupon 
Obligation der Sadt Langensalza 
uͤber 
....... ThaletSilbergwfchequenuige 
Littr. —— 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
ten . . . . . .. 18. die Zinsen der vorbenannten Stadt-Obligation für 
das Halbjahr voror biss. mit .. . . . Thalern 
l Silbergroschen . fennigen bei der Siedttase zu Langensalza. 
Langensalza, den n 
(Trockenstempel.) * Magistrat. 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen Betrag 
nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, 
in welchem er fällig geworden ist, erhoben wird. 
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und des zweiten Ma- 
istratsumtgliedes lönnen mit Lettern oder Fa similestempeln gedruckt wer- 
en; doch muß jeder Zinskupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift 
eines Kontrolbeamten versehen werden. 
Provinz Sachsen, Negicrungebezirk Erfurt. 
Dalon. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obliga- 
tion der Stadt Langensalza 
Littr. —si-keslnd über Thaler 
die ..“ Serie Zinskupons fuͤr die fünf Jahre vom . .ten ...... . ... bis 
um .i . 18.., sofern nicht Seitens des legitimirten Jahlens der 
Obligation vorher Widerspruch dagegen eingegangen ist. 
Langensalza, den nnnn ... 18. 
Crockenstempel.) Der Magistrat. 
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und des zweiten Ma- 
gistratsmitgliedes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt wer- 
den; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift 
eines Kontrolbeamten versehen werden. 
—. ——— — 
(r. 7703.)
	        
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