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Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Erfurt.
. Thaler.
Zinskupon
Obligation der Sadt Langensalza
uͤber
....... ThaletSilbergwfchequenuige
Littr. ——
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am
ten . . . . . .. 18. die Zinsen der vorbenannten Stadt-Obligation für
das Halbjahr voror biss. mit .. . . . Thalern
l Silbergroschen . fennigen bei der Siedttase zu Langensalza.
Langensalza, den n
(Trockenstempel.) * Magistrat.
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen Betrag
nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres,
in welchem er fällig geworden ist, erhoben wird.
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und des zweiten Ma-
istratsumtgliedes lönnen mit Lettern oder Fa similestempeln gedruckt wer-
en; doch muß jeder Zinskupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift
eines Kontrolbeamten versehen werden.
Provinz Sachsen, Negicrungebezirk Erfurt.
Dalon.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obliga-
tion der Stadt Langensalza
Littr. —si-keslnd über Thaler
die ..“ Serie Zinskupons fuͤr die fünf Jahre vom . .ten ...... . ... bis
um .i . 18.., sofern nicht Seitens des legitimirten Jahlens der
Obligation vorher Widerspruch dagegen eingegangen ist.
Langensalza, den nnnn ... 18.
Crockenstempel.) Der Magistrat.
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und des zweiten Ma-
gistratsmitgliedes können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt wer-
den; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift
eines Kontrolbeamten versehen werden.
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(r. 7703.)