Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Schema B. 
Zinskupon 
der 
Prioritäts-Obligation II. Emission 
der 
Ostpreußis chen Südba hn-Gesellschaft 
zahlbar am 2. Januar (1I. Juli) 19 
Inhaber dieses hat am 2. Januar (1. Juli) 18. die halbjährlichen Jinsen 
der obengenannten Prioritäts-Obligation über Fünfhundert Thaler (Einhundert 
Thaler) zu erheben mit 12 Rthlr. 15 Sgr. (2 Rthlr. 15 Sgr.). 
Königsberg, den n. 18. 
Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft. 
(Trockener Stempel.) 
N. N. N. JN. 
Dieser Kupon wird nach Ablauf von vier Jahren nach 
dem darin bezeichneten Zahlungstage ungültig und werthlos. 
Dasselbe ist der Fall, wenn er daschstihhen p, durchlocht oder 
wenn die auf ihm vermerkte Nummer nicht mehr vollständig 
zu erkennen ist. 
Schema C. 
N. N. 
N. N., Rendant. 
DTDalon 
der 
Prioritäts-Obligation II. Emission 
Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons die folgende Serie von 
20 Stück Zinskupons zur vorbezeichneten Prioritäts-Obligation, sofern nicht von 
dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. Im 
Falle eines solchen Widerspruchs, oder wenn der Talon überhaupt nicht beigebrabht 
werden kann, erfolgt die Ausreichung der neuen Kupons an den Inhaber der 
Obligation. 
Königsberg, den . .ten ...... . . .. 18. 
Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft. 
(Trockener Stempel.) 
N. N. N. N. N. N. 
N. N., Rendant. 
  
Redigirt im Bürcau des Staats. Ministeriums. 
  
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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