— 472 —
Schema B.
Zinskupon
der
Prioritäts-Obligation II. Emission
der
Ostpreußis chen Südba hn-Gesellschaft
zahlbar am 2. Januar (1I. Juli) 19
Inhaber dieses hat am 2. Januar (1. Juli) 18. die halbjährlichen Jinsen
der obengenannten Prioritäts-Obligation über Fünfhundert Thaler (Einhundert
Thaler) zu erheben mit 12 Rthlr. 15 Sgr. (2 Rthlr. 15 Sgr.).
Königsberg, den n. 18.
Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft.
(Trockener Stempel.)
N. N. N. JN.
Dieser Kupon wird nach Ablauf von vier Jahren nach
dem darin bezeichneten Zahlungstage ungültig und werthlos.
Dasselbe ist der Fall, wenn er daschstihhen p, durchlocht oder
wenn die auf ihm vermerkte Nummer nicht mehr vollständig
zu erkennen ist.
Schema C.
N. N.
N. N., Rendant.
DTDalon
der
Prioritäts-Obligation II. Emission
Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons die folgende Serie von
20 Stück Zinskupons zur vorbezeichneten Prioritäts-Obligation, sofern nicht von
dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. Im
Falle eines solchen Widerspruchs, oder wenn der Talon überhaupt nicht beigebrabht
werden kann, erfolgt die Ausreichung der neuen Kupons an den Inhaber der
Obligation.
Königsberg, den . .ten ...... . . .. 18.
Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft.
(Trockener Stempel.)
N. N. N. N. N. N.
N. N., Rendant.
Redigirt im Bürcau des Staats. Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).