Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 482 — 
Provinz Preußen, Regierungebezirk Königeberg. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Konigsberger Landkreises 
III. Emission 
Littr. ...... v ...... 
.......... Thaler..........Silbergrpfcheu. 
Bett Der Inhaber dieses Zinskupons s—Wed gegen dessen Rächate in der 
vom. ... bis ep.............·.. 
und spötcrhm die Zinsen der vorbenannten Kreis. gi sit Halbjaht 
........ bs........mit(inuchstaben)...... . . . .. Sibbet. 
bSbsczen bei der Kreis-Kommunalkasse zu seele 
Königsberg i. Pr., den nn.. 
Die ständische Kommission für den #a der Chausseen 
im Königsberger Landkretse. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetra 
nist innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom *. 
betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Drovinz Preußen, KNegierungsbezirk Königeberg. 
Dalon 
zur 
Kreis= Obligation des Königsberger Landdreises 
III. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons enpfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Königsberger Landkreises 
Littr. .. ... Av .. . .. ͤber . . . .. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .“ Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18 bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Königsberg. 
Königsberg i. Pr., den nHn .. 18. 
Die ständische Kommission für den Bau der Chausseen 
im Königsberger Landdreise. 
  
(Nr. 7714.)
	        
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