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Provinz Preußen, Regierungebezirk Königeberg.
Zinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Konigsberger Landkreises
III. Emission
Littr. ...... v ......
.......... Thaler..........Silbergrpfcheu.
Bett Der Inhaber dieses Zinskupons s—Wed gegen dessen Rächate in der
vom. ... bis ep.............·..
und spötcrhm die Zinsen der vorbenannten Kreis. gi sit Halbjaht
........ bs........mit(inuchstaben)...... . . . .. Sibbet.
bSbsczen bei der Kreis-Kommunalkasse zu seele
Königsberg i. Pr., den nn..
Die ständische Kommission für den #a der Chausseen
im Königsberger Landkretse.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetra
nist innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom *.
betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Drovinz Preußen, KNegierungsbezirk Königeberg.
Dalon
zur
Kreis= Obligation des Königsberger Landdreises
III. Emission.
Der Inhaber dieses Talons enpfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Königsberger Landkreises
Littr. .. ... Av .. . .. ͤber . . . .. Thaler à fünf Prozent Zinsen
die .“ Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18 bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Königsberg.
Königsberg i. Pr., den nHn .. 18.
Die ständische Kommission für den Bau der Chausseen
im Königsberger Landdreise.
(Nr. 7714.)