Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 38. 
  
(Nr. 7717.) Allerhöchster Erlaß vom 29. Juni 1870., betreffend die Genehmigung zur 
Anlage einer Eisenbahn von Löhne über Hameln und Hildesheim nach 
Vienenburg, vorbehaltlich einer Abzweigung von Hildesheim nach Braun- 
schweig, unter gleichzeitiger Bewilligung des Expropriationsrechts. 
A# den Bericht des Staatsministeriums vom 26. Juni d. J. ertheile Ich zur 
Anlage einer Eisenbahn von Löhne über Hameln und Hildesheim nach Vienen-- 
burg, vorbehaltlich einer Abzweigung von Hildesheim nach Braunschweig, Meine 
landesherrliche Genehmigung. h bestimme Ich, daß die in den betreffenden 
Landestheilen geltenden gesetzlichen Vorschriften über die Expropriation und das 
Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke auf die in Rede 
stehende Anlage Anwendung finden sollen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu 
bringen. 
Bad Ems, den 29. Juni 1870. 
Wilhelm. 
v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. 
Gr. zu Eulenburg. Camphausen. 
An das Staatsministerium. 
  
Johrgang 1870. (Nr. 7717—7718) 70 (Nr. 7718.) 
Ausgegeben zu Berlin den 12. August 1870.
	        
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