— 518 —
(Nr. 7718.) Konzessions- und Bestätigungs--Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer
Eisenbahn von Löhne über Hameln und Hildesheim nach Vienenburg
Seitens der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft, und einen Nach-
trag zu dem Statute der letzteren. Vom 29. Juni 1870.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen 2c.
Nachdem die Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft in ihrer General=
versammlung vom 26. Juli 1869. beschlossen hat, ihr Unternehmen auf den
Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Löhne über Hameln und Hildesheim
nach Vienenburg, event. mit einer Abzweigung von Hildesheim nach Braun-
schweig, auszubehen, wollen Wir der gedachten Gesellschaft hierzu — mit Aus-
nahme der Abzweigung nach Braunschweig, wegen deren Unsere Entschließung
vorbehalten bleibt — Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen, auch gleich-
zeitig den anliegenden Nachtrag zu dem Statute der Hannover-Altenbekener Eisen-
bahngesellschaft hierdurch mit der Maaßgabe bestätigen, daß eine Abänderung seiner
Bestimmungen in Ansehung der Organisation des Gesellschaftsvorstandes ohne
Unsere Zustimmung nicht erfolgen soll.
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs= Urkunde ist nebst dem
Statutennachtrage durch die Gesetz Sammlung zu Ferbffenklichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 29. Juni 1870.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt.
Nachtrag
zum
Statute der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft.
Artikel I.
Das Unternehmen der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft wird
über den im F. 1. des Gesellschaftsstatutes angegebenen Zweck guuh ausgedehnt
auf den Bau, die vollständige Ausrüstung und den Betrieb einer von dem Zeit-
punkte der Allerhöchsten Bestätigung dieses Nachtragsstatutes binnen längstens
drei Jahren zu vollendenden Eisenbahn von Löhne über Hameln, Hildesheim
na