Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 538 — 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
heilt Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
erthei 
Wreschen, den .. ten . . . .. ... 18. 
Die ständische Kommission für die von der Gnesener Kreisgrenze bis 
Wreschen und von Mielzyn nach Wulka auszuführenden Chausseebauten. 
Drovinz Dosen, Negicrungebczirk Posen. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Wreschener Kreises 
II. Emission 
Littr. .. ... %„ 
über . Thaler zu . . . . . Prozent Zinsen 
über 
....... ThalerSilbcrgrofchcu. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom . .ten # iis .. ELEIIIE 
is und späterhin die - der vorbenannten Kreis. Obligation 
für das Halbjahr womn ............. ö............. mit (in Buchstaben) 
Thalern .. . . . . Sitbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu 
Wreschen und bei der Provinzial- Hülfskasse in Posen. 
Wreschen, den n . . . . . . .. 18.. 
Die ständische Kommission für die von der Gnesener Kreisgrenze bis 
Wreschen und von Mielzyn nach Wulka auszuführenden Chausseebauten. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der 
Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalen- 
derjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Pro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.