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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
—— Nr. a2. —
(Nr. 7729.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Juli 1870., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte an den Kreis Jüterbog= Luckenwalde, Regierungsbezirks Potsdam,
für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussec von Dahme bis
zur Schweinitzer Kreisgrenze in der Richtung auf Herzberg.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Straße von Dahme bis zur Schweinitzer Kreisgrenze in der Richtung
auf Herzberg genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Jüterbog-
Luckenwalde das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
baltungs, Matertalien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden
orschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten
Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld. Tarifs, einschließlich der
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Besreiind t sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld- Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestim-
mungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen-
dung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz- Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 20. Juli 1870.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
Jahrgang 1870. (Nr. 7729—7731.) 76 (Nr. 7730.)
Ausgegeben zu Berlin den 21. September 1870.