Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 558 —1 
Kupon 
zur 
Altonaer Stadt-Obligation Littr. *- 
über 
.......... Thalcthr.Pf. 
Jnhaberempfängtam1.,Juli18..(2.Januar18..)anZinscnobiger 
Stadt-ObligationfürdenZeitraumvom1.Januarbi630.Juni18..(1.Juli 
bis 31. Dezember 18.) 
aus der Altonaer Stadtkasse. 
Dieser Kupon wird ungültig, wenn der Betrag nicht vor dem Ablaufe 
der durch das Gesetz vom 9. Februar 1869. vorgeschriebenen vierjährigen Ver- 
jährungsfrist erhoben wird. 
Altona, den 18.. 
Der Magistrat. Das Stadtverordneten-Kollegium. 
Bemerkung. Die Unterschriften der Magistratsmitglieder und des Stadtverordneten- 
vorstehers sammt Stellvertreter können unter den Kupons mit Lettern 
oder Faksimilestempeln gedruckt werden. Die eigenhändige Unterschrift 
eines Kontrolbeamten muß jedoch hingutreten. 
DTalon 
zur 
Altonaer Stadt-Obligation Littr. —u 
über 
.......... Thaler. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe an die Altonaer 
Stadtkasse am. n... 18.. die .“ Serie von zehn Zinskupons zu 
obiger Stadt-Obligation. 
Wird von dem Inhaber der Obligation Widerspruch gegen die Aushän- 
digung der Zinskupons erhoben, so wird letztere bis zur gerichtlichen Entscheidung 
über die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Obligation und des Talons sistirt. 
Altona, den n . . . . . . . 18.. 
Der Magistrat. Das Stadtverordneten-Kollegium. 
Bemerkung. Die Unterschriften der Magistratsmitglieder und des Stadtverordneten. 
Vorstehers sammt Stellvertreter können unter dem Talon mit Lettern 
oder Faksimilestempeln gedruckt werden. Die eigenhändige Unterschrift 
eines Kontrolbeamten muß jedoch binzutreten. 
  
(Nr. 7732.)
	        
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