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Kupon
zur
Altonaer Stadt-Obligation Littr. *-
über
.......... Thalcthr.Pf.
Jnhaberempfängtam1.,Juli18..(2.Januar18..)anZinscnobiger
Stadt-ObligationfürdenZeitraumvom1.Januarbi630.Juni18..(1.Juli
bis 31. Dezember 18.)
aus der Altonaer Stadtkasse.
Dieser Kupon wird ungültig, wenn der Betrag nicht vor dem Ablaufe
der durch das Gesetz vom 9. Februar 1869. vorgeschriebenen vierjährigen Ver-
jährungsfrist erhoben wird.
Altona, den 18..
Der Magistrat. Das Stadtverordneten-Kollegium.
Bemerkung. Die Unterschriften der Magistratsmitglieder und des Stadtverordneten-
vorstehers sammt Stellvertreter können unter den Kupons mit Lettern
oder Faksimilestempeln gedruckt werden. Die eigenhändige Unterschrift
eines Kontrolbeamten muß jedoch hingutreten.
DTalon
zur
Altonaer Stadt-Obligation Littr. —u
über
.......... Thaler.
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe an die Altonaer
Stadtkasse am. n... 18.. die .“ Serie von zehn Zinskupons zu
obiger Stadt-Obligation.
Wird von dem Inhaber der Obligation Widerspruch gegen die Aushän-
digung der Zinskupons erhoben, so wird letztere bis zur gerichtlichen Entscheidung
über die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Obligation und des Talons sistirt.
Altona, den n . . . . . . . 18..
Der Magistrat. Das Stadtverordneten-Kollegium.
Bemerkung. Die Unterschriften der Magistratsmitglieder und des Stadtverordneten.
Vorstehers sammt Stellvertreter können unter dem Talon mit Lettern
oder Faksimilestempeln gedruckt werden. Die eigenhändige Unterschrift
eines Kontrolbeamten muß jedoch binzutreten.
(Nr. 7732.)