Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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wechselung der beiderseitigen Ratifikations-Urkunden soll spätestens binnen vier 
Wochen in Berlin erfolgen. 
So geschehen Berlin, den ein und dreißigsten Juli Eintausend achthundert 
und siebenzig. 
(L. 8.) Theodor Weisßhaupt. 
(L. 8.) Dr. Volkmar Reinhard. 
Vorstehender Vertrag ist ratifijirt worden und die Auswechselung der 
Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden. 
  
(Nr. 7736.) Allerhöchster Erlaß vom 20. August 1870., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde- 
Chaussee von Groß. Rottmersleben über Nordgermersleben bis auf die 
Magdeburg-Helmstedter Staats-Chaussee in der Richtung auf Groppen- 
dorf an die Bau- Unternehmer, die Gemeinden Rottmersleben und Nord“ 
germersleben und die Domaine Alvensleben. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde- 
Chaussee im Kreise Neuhaldensleben, Regierungsbezirks Magdeburg, von Groß- 
Rottmersleben, und zwar von der Neuhaldensleben- Eichenbardelebener Chaussee 
ab, über Nordgermersleben bis auf die Magdeburg-Helmstedter Staats. Chaussee 
in der Richtung auf Groppendorf genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den 
Bau-Unternehmern das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforder- 
lichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und 
Unterhaltungs - Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats- Chausseen be- 
stehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den Un- 
ternehmern gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der 
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des 
für die Staats- Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der 
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den 
Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen 
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
ween der Chausseepolizei= Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz. Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Hauptquartier Pont à Mousson, den 20. August 1870. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
  
Gr. 785—7I) (Fr. 7737.)
	        
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