Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Plan 
zu einer 
von der Stadt Gleiwitz zur Bestreitung außerordentlicher Bedürfnisse 
aufzunehmenden Anleihe von 120,000 Thalern, geschrieben: 
Einhundert und zwanzig Tausend Thalern. 
1) Von dem Magistrate und der Stadtverordneten-Versammlung der Stadt 
Gleiwitz ist beschlossen worden, zum Bau und zur Einrichtung eines 
Provinzial-Gewerbeschulgebäudes, sowie zum Ansaufe des Bauplatzes, 
ur Pflasterung der neuen und Umpflasterung der alten Stadttheile, zum 
Ban eines Spritzenhauses, zur Einrichtung von Kasernements und zu 
anderweitigen Ausführungen von Meliorationen im Stadtgebiete, eine 
Anleihe von 120,000 Thalern, buchstäblich: Einhundert und zwanzig 
Tausend Thalern, durch Ausgabe von Stadt-Obligationen, welche eine 
Zahlungsverpflichtung auf jeden Inhaber enthalten, aufzunehmen. 
2) Diese Obligationen werden in Apoints zu 200 Rthlr., 100 Rthlr. und 
50 Rthlr. ausgegeben, und zwar: 
a) 100 Stück Littr. A-von Nr. I. bis 100.à 200 Rthlr.— 20,000 Rthlr. 
b) 980 Littr. B.= Nr. 101. bis 1080. à 100 = 98,000 
y) 40 Littr. C. Nr. 1081.bis 1120.à 50 = 2/)000 
Summa= 120,000 Rthlr. 
3) Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 120,000 Thalern geschieht aus 
einem Tilgungsfonds, welcher zu diesem Behufe durch Einschuß von 
jährlich 14 Prozent des gesammten emittirten Anleihekapitals unter Zu- 
wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird. 
Die Tilgung erfolgt vermittelst Ausloosung oder freihändigen Ankaufes 
der zu tilgenden Stückzahl binnen spätestens einunddreißig Jahren, vom 
Jahre der Emission der Obligationen ab, nach Maababe des aufgestell- 
ten Tilgungsplanes. Die Stadtgemeinde Gleiwitz behält sich indessen 
das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosung oder frei- 
händigen Ankauf zu verstärken, sowie sämmtih= noch umlaufende Schuld- 
verschreibungen zu kündigen. Den Gläubigern steht kein Kündigungs. 
recht zu. 
4) Vom Tage der Emission der Obligationen ab werden dieselben in halb. 
jährigen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, mit fünf 
Prozent verzinst. 
5) Jeder Obligation werden zehn Zinskupons für die auf die Emission 
folgenden zehn Zinstermine und ein Talon beigegeben. " 
Die ferneren Zinskupons werden ebenfalls für fünfjährige Perioden 
ausgegeben. 
6) Die Ausgabe einer neuen Jinskupons-Serie, welche zuvor bekannt gemacht 
werden muß, erfolgt bei der Stadtkasse zu Gleiwitz gegen Ablieserung 
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