Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Schema zu den Talons. 
Provinz Schlesien, Regierungebezirk Oppeln. 
Dalon 
zu der 
Obligation der Stadt Gleiwitz 
Littr. „——— 
über 
........ Thaler 
zu fuͤnf Prozent verzinslich. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbezeich- 
neten Obligation die ## Serie Zinskupons für die Jahre 18. bis 18. bei 
der hiesigen Kämmereikasse, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen 
diese Aushändigung protestirt worden ist. 
Gleiwitz, den ..ten ... 18.. 
Der Magistrat. 
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und der Magistrats- 
mitglieder können mit Cettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden; 
doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines 
Kontrolbeamten versehen werden. 
  
(Nr. 7738.) Konzessions-Urkunde für die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft, betreffend 
den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Odenkirchen über Jülich nach 
Düren an Stelle einer Eisenbahn von Erkelenz über Jülich nach Düren. 
Vom 23. September 1870. 
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 
Nachdem die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft darauf angetragen 
hat, sie von der Verpflichtung zur Ausführung einer Eisenbahn von Erkelenz 
über Jülich nach Düren, zu deren Bau und Betrieb durch die Konzessions- und 
Bestätigungs-Urkunde vom 26. September 1868. (Gesetz= Samml. S. 890.) 
die lankesberrliche Genehmigung ertheilt ist, zu entbinden und dagegen zu geneh- 
migen, daß von der Bergisch= Märkischen Eisenbahngesellschaft die in F. 5. des 
mit ihr am 7. Mai 1864. (Gesetz= Samml. S. 520.) geschlossenen Vertrages 
(r. 7737—7738.) vor-
	        
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