Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens 
des Staats zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren. 
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 12. Oktober 1870. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
Schema A. 
Provinz Sannover, Landdrosteibczirk Zannover. 
Obligation 
der 
Mit dieser Obligation ..- . .« O4 
sind zehn Zinskupons, Korporation der Brauergilde zu Hannover 
a I. bis 10., nebst t½—u-- 
Talon ausgegeben. über 
Einhundert 
Fünfhundert Thaler Kurant. 
(L. S.) 
D .. Einhundert 
er Inhaber dieser Obligation hat in Höhe von Fünfhundert Thalern Kurant, 
deren Empfang das unterzeichnete Brauergilde- Vorsteherkollegium hiermit be- 
scheinigt, Antheil an der in Gemäßheit des umstebend abgedruckten Privilegiums 
aufgenommenen und zurückutzablenden, laut gleichfalls umstehend abgedruckten 
Dokuments hypothekarisch gesicherten Anleihe der Brauergilde der Königlichen 
Residenzstadt Hannover von 
Einhundert und funfzig Tausend Thalern Kurant. 
Eine Kündigung von Seiten des Gläubigers findet nicht statt. 
Die Zinsen mit fünf Prozent für das Jahr sind gegen die ausgegebenen, 
am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres zahlbaren halbjährigen Zinskupons zu 
erheben. Der Anspruch auf dieselben verjährt mit Ablauf des vierten Kalender- 
jahres nach dem Jahre der Fälligkeit. " 
Hannovek,am..«·".......... 18.. 
Das Brauergilde-Vorsteherkollegium. 
(Unterschriften.) 
(Rückseite: Abdruck des Privilegiums wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender 
Obligationen der Brauergilde der Königlichen Residenzstadt Hannover vom 
l#en 1870. und des daselbst im §. 3. erwähnten Hypotheken- 
(Nr. 7742.) Schema B.
	        
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