Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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(Nr. 7743.) Konzessions-Urkunde, betreffend den Betrieb der Zweigbahn von den Zechen 
Bonifacius und Dahlbusch nach dem Cöln-Mindener Bahnhofe Gelsen- 
kirchen durch die Rheinische Eisenbahngesellschaft. Vom 12. Oktober 1870. 
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen re. 
Nachdem die Rheinische Eisenbahngesellschaft in Erweiterung ihres Unter- 
nehmens die den Gewerkschaften der Zechen König Leopold (jetzt Dahlbusch) und 
Bonifacius durch Allerhöchste Order vom 1. März 1858. konzessionirte Eisenbahn. 
von den genannten Zechen nach dem Bahnhofe Gelsenkirchen der Cöln-Mindener 
Eisenbahn käuflich erworben und solche von der Grube Bonifacius aus mit ihrer 
nahe vorbeiführenden Osterath. Essen. Wattenscheider Bahn in Verbindung gebracht 
hat, wollen Wir der genannten Gesellschaft auf ihren Antrag zum weiteren Aus- 
bau und zur Benutzung jener Zweigbahn für den gesammten Personen- und 
Güterverkehr hiermit die landesherrliche Genehmigung ertheilen. 
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unter- 
nehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften über die Expro- 
priation und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke, sowie 
die Statuten der Rheinischen Eisenbahngesellschaft sammt deren Nachträgen, auf 
die in Rede stehende Erweiterung des Unternehmens der Rheinischen Eisenbahn- 
gesellschaft Anwendung finden sollen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 12. Oktober 1870. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
  
(Nr. 7744.) Konzessions-Urkunde für die Bergisch- Märkische Eisenbabngesellschaft, betreffend 
den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Lennep über Born nach 
Hückeswagen und Wipperfürth, sowie von Barmen-Rittershausen durch 
das Sprockhöveler Bergwerksrevier zur Ruhr-Thal-Bahn und von letzterer 
nach Witten. Vom I7. Oktober 1870. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden Konig von Preußen ꝛc. 
Nachdem die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft den Bau und Betrieb 
folgender Bahnstrecken beschlossen hat: 
1) einer Eisenbahn von Lennep über Born nach Hückeswagen und Wipper- 
fürth unter einer nach dem Ermessen der Gesellschaftsvorstände aus- 
reichenden Betheiligung der von der Bahn berührten Gemeinden an den 
Kosten des Grunderwerbs, 
r. 743—7744.) 2) einer
	        
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